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Deutschland: Gemeindebeschluss -> Keine Gebühren für Feuerwehr-Einatz

Feldkirchen (Deutschland): Einstimmig hat der Gemeinderat Feldkirchen entschieden, dass örtliche Vereine, Organisationen, Kirchen, Kindertagesstätten und Schulen keine Gebühren für Einsätze und freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen bezahlen müssen.

Seit 2008 die Feuerwehr-Gebührensatzung erlassen wurde, erhebt die Gemeinde Gebühren für Feuerwehrleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der FFW gehören. Dies sind beispielsweise die Entfernung von Wespennestern oder eine Verkehrsregelung bei Veranstaltungen. Die Vereine und Einrichtungen „dienen dem Gemeinwohl“ und führen „auch Veranstaltungen, die von der Gemeinde gewollt sind“ durch, stellte Bürgermeister Werner van der Weck fest. Da diese vielfach nicht kommerziell sind, müssen die Veranstalter die Feuerwehrgebühren auch ohne Einnahmen bezahlen.

Der Beschluss wurde einstimmig befürwortet, zumal „es uns mit der Satzung vorrangig um die Einsätze auf den Straßen und auf der Autobahn ging“, erklärte Karl-Heinz Schmidt (SPD). Auch Dorothea Probst stimmte dem Beschluss zu, nachdem sie vorher noch angeregt hatte, eventuell genauer zu unterscheiden zwischen Vereinen mit und ohne Mitgliedsbeiträgen.

Merkur Online

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