Schweiz: Prozess von Gretzenbach -> Bedingte Haft für Ingenieure gefordert
Gretzenbach (Schweiz): Im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern fordert der Staatsanwalt für die fünf Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 14 und 22 Monaten.
Die Angeklagten sollen wegen fahrlässiger Tötung, wegen fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, sagte Staatsanwalt Rolf von Felten am Mittwoch, dem 24. November 2010, vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen. Das Verschulden der Angeklagten sei schwer. Sie hätten 15 Jahre lang nichts unternommen, um den drohenden Einsturz der Tiefgarage zu verhindern. Seit Ende 1990 sei allen klar gewesen, dass massiv zu viel Erde auf der Betondecke lag und die Decke Risse aufwies.
Höchste Strafanträge für Bauherren: Vor dem Gericht stehen ein Ingenieur und sein Vorgesetzter, die beiden Bauherren sowie ein Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt. Für den Bauleiter fordert von Felten 14 Monate bedingt. Die Bauherren und früheren Werkseigentümer sollen je zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monate bedingt verurteilt werden. Er warf ihnen «Profitmaximierung» vor. Der Ingenieur soll 16 Monate bedingt kassieren, sein Vorgesetzter 18 Monate.
Beim Einsturz einer Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen.
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Der Bauherr der 1989 erstellen Überbauung konnte sich an fast nichts mehr erinnern. «Ich kann das nicht sagen», gab der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte bei der Befragung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO wiederholt zu Protokoll. Er habe sich «nie Gedanken gemacht», weshalb die Decke der Tiefgarage eingestürzt sei. Beim Einsturz im November 2004 waren sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Der heute 66-jährige Kaufmann hatte das Projekt für die Überbauung «Staldenacker» von einem Architekten gekauft und errichten lassen. Die Gartenbaufirma des Kaufmanns hatte gemäß Anklage massiv zu viel Erde auf die Betondecke geschüttet. Er verkaufte die Anlage 1994 als Stockwerkeigentum. Es war für ihn ein Investitionsobjekt.
Der Kaufmann bestritt vor Gericht, 1990 über die festgestellten Risse in der Decke der Tiefgarage und über die zu hohe Erdüberschüttung informiert worden zu sein. Er habe den Brief des Ingenieurbüros nicht gesehen. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, von diesen Problemen gewusst und nichts unternommen zu haben.
Angeklagt ist auch der Bruder des Kaufmanns. Beide waren als Firmeneigentümer verantwortliche Bauherren. Der Bruder, ein Gartenarchitekt, lebt in Kanada. Er liess sich aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess dispensieren. Er wird von seinem Anwalt vertreten.
Betagter Bauführer schweigt: Keine Aussage machte am zweiten Prozesstag der angeklagte Bauführer. Der heute 84-jährige ist schwerhörig. Sein Verteidiger verwies auf dessen Aussagen bei zwei früheren Befragungen durch die Staatsanwaltschaft. Es bestehe die Gefahr, dass sein Mandant «Fakten und Fiktion» vermische, sagte der Verteidiger.
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen müssen sich insgesamt fünf Personen verantworten. Alle sind der fahrlässigen Tötung, des fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt.
