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Nö: Ausrüstungen: Neue Regeln für Feuerwehr

Niederösterreich: Die NÖ Landesregierung hat am Dienstag, 12. Juli 2011, die Neuregelung der Ausrüstungsverordnung für Feuerwehren beschlossen. Für den Ankauf von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen gelten damit neue Regeln.

Bislang war für die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte ausschließlich die Zahl der Häuser und Einwohner im Einsatzgebiet ausschlaggebend. In Zukunft wird der Ankauf neuer Ausrüstung jedoch von einer Vielzahl weiterer Kriterien abhängen – etwa, welche und wieviele Straßen es im Einsatzgebiet gibt oder ob das Einsatz-Gebiet hochwassergefährdet ist, sagt NÖ Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta.

Buchta: „Fördert die Zusammenarbeit“
Für die Praxis bedeutet die neue Verordnung: In Zukunft bekommt jede Feuerwehr nicht mehr das, was sie will, sondern, was sie braucht. Für einen einheitlichen Standard wird es außerdem nur noch so genannte Hilfeleistungsfahrzeuge geben, Sonderfahrzeuge sollen nur noch überregional angeschafft werden. Laut Buchta fördere die neue Verordnung die Zusammenarbeit der Feuerwehren. Für Landesrat Stephan Pernkopf (ÖVP), der für das Feuerwehrwesen zuständig ist, ermöglicht die neue Verordnung „flexibles und bedarfsorientiertes Handeln“.

ORF Niederösterreich

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