Ktn: Feuerwehren: Entschädigung für Arbeitgeber
Kärnten: Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren müssen im Alarmfall am Arbeitsplatz alles stehen und liegen lassen. Die Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht ersetzt. Nun soll dafür der Katastrophenfonds angezapft werden.
Keine eindeutige Regelung: Feuerwehrleute, die während ihrer Dienstzeit zu Einsätzen gerufen werden, müssen die versäumten Arbeitsstunden häufig nachholen bzw. dafür Urlaub nehmen. Denn die Dienstgeber bekommen die ausgefallenen Arbeitsstunden nicht ersetzt. Immer weniger Betriebe können oder wollen angesichts der schwierigen Wirtschaftslage auf die Leistung ihrer Mitarbeiter verzichten. Seit Jahren wird über alle möglichen Form en der Abgeltung diskutiert, eine eindeutige Regelung gibt es aber bis heute nicht.
Betriebe sollen Ausfälle ersetzt bekommen: Von einer Berufsausfallversicherung bis zur Übernahme der Lohnkosten durch die öffentliche Hand reichten die Vorschläge, wie das Problem der Feuerwehreinsätze während der Dienstzeit der freiwilligen Helfer gelöst werden könnte. Bisher ist aber noch keiner dieser Vorschläge nur in die Nähe der Umsetzung gekommen. Der Kärntner Feuerwehrreferent Uwe Scheuch will jetzt den Bund in die Pflicht nehmen. Die Kosten für durch Feuerwehreinsätze ausgefallene Arbeitsstunden sollen den Betrieben zumindest teilweise abgegolten werden.
Scheuch: „Wenn es länger dauernde Einsätze sind, oder ein Mitglied einer Feuwehr einen Unfall hat und arbeitsunfähig ist, dass auch hier Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden.“
Freiwillige Helfer bevorzugt: Bis zu einem gewissen Grad müssten aber auch die Betriebe selbst einen Beitrag zu diesr Freiwilligekeit leisten, sagte Scheuch. Immerhin könnten auch sie jederzeit in die Situation kommen, dass sie die Hilfe der Feuerwehr benötigen.
Für den Landesdienst plant Scheuch bei künftigen Neueinstellungen ab 2011: „…eine Bevorzugung von Menschen, die in einem freiwilligen Dienst arbeiten. Sei es Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettung oder was auch immer. Bei einer Bewerbung oder einer Objektivierung wird bei einer gleichwertigen Beurteilung jener Mann oder jene Frau bevorzugt werden, die in einem solchen Dienst stehen.“
