Vorsicht beim Verteilen von Flugzetteln!
Österreich: Viele Autofahrer ärgern sich tagtäglich über unnötiges Werbematerial hinter dem Scheibenwischer. Die Papierflut auf dem Wagen ist aber strafbar, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat: Eur 100,- beim ersten Mal und im Wiederholungsfall wird es noch teurer.
Geschäftstreibende oder Vereine (auch Körperschaften) können sich nicht einmal darauf ausreden, sie hätten dies nicht gewusst. Denn wenn die Bewilligung zur Verteilung der Zettel erteilt wird, wird ausdrücklich auf den Paragrafen 82 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, für den ein Extraeinverständnis notwendig wäre.
‚Für die Benützung von Straßen . . . zu gewerblichen Tätigkeiten und zur Werbung . . . ist eine Bewilligung nach diesem Bundesgesetz erforderlich‘. Anzeige darf hierbei nicht nur die Polizei erstatten. Jeder Lenker, den dies stört, kann mit dem Werbezettel aufs nächste Wachzimmer oder den nächsten Gendarmerieposten gehen und den Werber anzeigen.
