Brandgefahren zu Beginn der Heizsaison / Rauchmelder und richtiges Heizen

Gerade zu Beginn der Heizsaison sorgen Holzöfen, offene Kamine oder auch elektrische Heizlüfter verstärkt für Wärme in den heimischen Haushalten – und erfahrungsgemäß auch für eine erhöhte Brandgefahr.
Bauliche Mängel, Anwendungsfehler beim Heizen und falsche Ascheentsorgung stellen dabei die Hauptprobleme dar. BVS-Direktor Eisenbeiss rät daher: „Auch ein nachträglicher Einbau von Holzöfen darf nur von Fachleuten vorgenommen werden!“
Holz ist wieder modern. Das gilt unter anderem auch für das Heizen. Schwedenöfen, offene Kamine und Kachelöfen erleben seit mehr als zehn Jahren eine Renaissance und kommen in besonderem Maße zu Beginn der Heizsaison, zur sogenannten „Übergangszeit“ bzw. noch vor dem durchgehenden Betrieb der Zentral- oder Fernwärmeheizungen, zum Einsatz. Vor allem jene Öfen, die einen Blick auf die Flammen gestatten, sind mittlerweile wieder sehr „en vogue“. Aus Sicht der BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ (BVS) ist auch nichts dagegen einzuwenden; vorausgesetzt, die Öfen werden ordnungsgemäß eingebaut und sachgemäß betrieben. Gerade beim Einbau kommt es aber häufig zu Mängeln. „Vor allem die Stimmung und die behagliche Wärme, die ein sichtbares Holzfeuer in die Wohnräume zaubert, hat zu einer neuen Modernität dieser Heizform geführt.
Viele Wohnungen – egal ob Alt- oder Neubau – wurden daher in den letzten Jahren nachträglich mit Schwedenöfen ausgestattet“, erklärt dazu BVS-Direktor Dr. Arthur Eisenbeiss: „Oftmals erfolgen Aufstellung und Einbau der Öfen durch die Wohnungsmieter oder -eigentümer selbst und ohne vorherige Abklärung durch einen Experten.“ Genau das birgt eine Vielzahl von Gefahren und trägt dazu bei, dass die Zündquelle „Wärmegeräte“ in der Brandschadenstatistik der BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ seit Jahren Platz eins unter den häufigsten Brandursachen einnimmt. So wurden im Brandjahr 2013 von insgesamt 1.097 versicherungstechnisch erfassten Bränden (Mindestschaden: 2.000 Euro) immerhin 270 Brände der Zündquelle „Wärmegeräte“ zugeordnet. Hiervon gingen wiederum 69 Brandgeschehen von sog. „mit festen Brennstoffen betriebenen Feuerstätten“ – also im Wesentlichen von Holzöfen – aus. Hinsichtlich der Schadensumme landeten die Wärmegeräte im Jahr 2013 mit 13.256.000 Euro auf dem zweiten Platz; sowohl 2011 als auch 2012 lagen sie mit Schadensummen von mehr als 14 Mio. bzw. 15 Mio. Euro noch auf Rang 1.
Gefahren durch nachträglichen Einbau von Holzöfen
Vielen Heimwerkern ist nicht bewusst, dass die Öfen und alle weiteren für deren Betrieb notwendigen Einrichtungen wie Rauchrohre, Wand- und Deckendurchführungen oder Kamine aufeinander abgestimmt und daher unbedingt durch einen Fachmann eingebaut werden müssen. Zu allererst brauche es aber ebenso zwingend der Abklärung durch den zuständigen Rauchfangkehrer-Meister, so Eisenbeiss: „Wenn ein vorhandener Kamin aufgrund seiner Dimensionierung oder auch von Rechts wegen nicht für den ausgewählten Ofen verwendet werden kann, besteht schon das erste Problem. Der Rauchfangkehrer sollte also jedenfalls beigezogen werden – dies ist auch deshalb sinnvoll, weil er neben einer fachkundlichen Beurteilung des Kaminsystems auch eine weiterführende Beratung mitliefern kann.“

In einem zweiten Schritt muss der Ofen fachmännisch aufgestellt und an den Kamin angeschlossen werden. Hier gelte es laut BVS-Direktor Eisenbeiss, alle notwendigen und vorgeschriebenen Sicherheitsabstände des Rauchrohres zu Wänden und Einrichtungsgegenständen einzuhalten. Befindet sich beispielsweise das Rauchrohr zu nahe an einer Holzvertäfelung, kann es alleine durch die Strahlungswärme zur Brandentstehung kommen. Ein weiteres Augenmerk muss auch auf die Wand- und Deckendurchführungen des Rauchrohres gelegt werden. Hier sind wiederum vorgegebene Sicherheitsabstände einzuhalten, die Montage sollte ausschließlich durch einen Fachmann erfolgen. „Neben der Strahlungswärme kann bei einer Deckendurchführung auch ein Wärmestau zur Brandentstehung führen“, erläutert Eisenbeiss.
Unverzichtbar: Die Meldung an den Rauchfangkehrer!
Ist eine Wohnung schließlich mit einem (Holz-) Ofen ausgestattet, gilt es, diesen auch ordnungsgemäß zu betreiben. „Das heißt, der Kamin muss regelmäßig gekehrt und überprüft werden, und auch das Rauchrohr sollte hin und wieder überprüft werden“, so der BVS-Direktor. Alle nachträglichen Änderungen – wie z.B. ein Verbau des Ofenrohres oder bauliche Änderungen im Bereich der Wand- und Deckendurchführungen – müssen wiederum mit einem Fachmann abgeklärt werden. Jeder neu aufgestellte Ofen ist unbedingt dem zuständigen Rauchfangkehrer zu melden.

Sicherer Betrieb von Öfen und Kaminen
Neben baulichen Mängeln führen auch immer wieder Nachlässigkeiten und mangelnde Erfahrung im Beheizen von Holzöfen zu Bränden. Wie bei allen anderen Heizgeräten gilt auch hier: Brennbare Materialien wie Papier und Textilien dürfen nur in ausreichendem Abstand zum Ofen oder Kamin gelagert werden. Bei offenen Kaminen sollte die Umgebung unbedingt durch Funkengitter vor dem brandgefährlichen Funkenflug geschützt werden. Und auch bei geschlossenen Kaminen, Schwedenöfen oder Kachelöfen gehört der Wohnbereich vor der Ofentür und der Aschenlade durch ein Vorlegeblech oder eine Glasplatte vor herausfallenden Glut- und Aschenresten geschützt.
Wurden alle Sicherheitshinweise befolgt und der Holzofen beheizt, gilt es schließlich noch, die Asche sicher zu entsorgen. Denn auch durch falsche bzw. unsachgemäße Ascheentsorgung kommt es immer wieder zu Bränden. „In der vermeintlich erkalteten Asche können sich auch nach 24 bis 48 Stunden (in manchen Fällen sogar bis 72 Stunden) Glutreste verbergen“, erklärt Eisenbeiss. Die Asche darf daher nur in metallene Sicherheitsbehälter mit Deckel geleert werden.
Brandgefahren durch elektrische Heizlüfter
Auch wenn durch die Renaissance der Holzöfen diverse Kleinheizgeräte wie z.B. elektrische Heizlüfter zuletzt geringfügig an Bedeutung verloren haben, so werden sie doch vor allem in der Übergangszeit noch sehr häufig aus den Abstellräumen geholt und aktiviert.

Auch sie tragen dazu bei, dass mit der Heizsaison die Hochsaison für die Brandursachenermittler der BVS beginnt. Oftmals werden die Heizstrahler zu nahe an brennbaren Gegenständen wie Vorhängen oder Polstermöbeln aufgestellt, die dann binnen weniger Minuten zu brennen beginnen. Die Heizlüfter können aber auch direkt in Brand geraten – vor allem, wenn sie stark verschmutzt oder defekt sind. „Bevor solche Heizgeräte in Betrieb genommen werden, sollten sie unbedingt auf sichtbare Schäden wie schadhafte Stecker oder geknickte Kabel und Heizspiralen hin überprüft werden. „Bei stärkerer Verstaubung müssen sie gereinigt, bei sichtbaren Schäden repariert oder noch besser durch ein neues Gerät ersetzt werden“, empfiehlt der BVS-Direktor.

Rauchwarnmelder in Neubauten verpflichtend vorgeschrieben!
Um trotz aller Vorsichtsmaßnahmen beim Heizen für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, sollte jeder Haushalt mit mindestens einem oder noch besser mit mehreren Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. „Ein Rauchwarnmelder verhindert zwar nicht die Brandentstehung, er warnt aber bereits bei geringer Rauchkonzentration vor einem Entstehungsbrand und verhilft so zum entscheidenden zeitlichen Vorsprung, der für die Flucht aus gefährdeten Bereichen genützt werden kann“, appelliert Dr. Arthur Eisenbeiss: „Die Anschaffungskosten für einen Rauchwarnmelder liegen heute nur mehr zwischen fünf und zehn Euro beziehungsweise zwischen 20 und 30 Euro für einen sogenannten 10-Jahres-Melder. Damit ist ein Rauchwarnmelder die mit Abstand günstigste Lebensversicherung!“ Wer also jeden Wohn- und Schlafraum mit einem Melder ausstattet, investiert im Durchschnitt den Gegenwert einer halben Tankfüllung für sein Auto. Soviel sollte jedem die persönliche Sicherheit in den eigenen vier Wänden Wert sein.
Dazu kommt, dass seit Inkrafttreten des neuen Oö. Bautechnikgesetzes (Oö. BauTG 2013) bzw. der Oö. Bauchtechnikverordnung (Oö. BauTV 2013) per 1. Juli 2013 in
Neubauten die Ausstattung aller Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) mit jeweils mindestens einem unvernetzten Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch die Neuerung der Bauvorschriften in Oberösterreich sollte die Durchdringung der Haushalte mit Rauchwarnmeldern in den kommenden Jahren also deutlich erhöht werden.
Wissenswertes zum Einbau von Holzöfen
• Rechtzeitige Abklärung
Vor dem (nachträglichen) Einbau eines Ofens (offener oder geschlossener Kamin, Schwedenofen, Kachelofen, Ölofen usw.) ist der Schornstein (auch „Rauchfang“ oder „Kamin“) auf dessen Eignung zu überprüfen.
• Fachmännischer Einbau
Auf Eigeneinbauten sollte unbedingt verzichtet werden! Öfen und alle weiteren für deren Betrieb notwendigen Einrichtungen wie Rauchrohre, Wand- und Deckendurchführungen sollten nur von Fachleuten errichtet werden.
• Sicherheitsabstände
Rauchrohre müssen entsprechende Sicherheitsabstände zu allen baulichen Einrichtungen (Wänden, Decken usw.) sowie zu allen brennbaren Materialien aufweisen.

• Meldung an den Rauchfangkehrer
Nachträglich eingebaute Öfen bzw. Feuerstätten sind unbedingt dem zuständigen Rauchfangkehrer zu melden. Dieser sorgt auch für das regelmäßige Kehren und Überprüfen des Kamins.
Tipps für das sichere Beheizen von Holzöfen
• Offene Kamine beaufsichtigen – Funkengitter verwenden
Funken und herausfallendes brennendes oder glosendes Holz können brennbare Materialien entzünden. Da Funken oft meterweit fliegen, können Kleidung, Polstermöbel, Bodenbeläge, Vorhänge, Papier usw. auch in größerer Entfernung entzündet werden. Schutz gegen diese Brandgefahren bieten Funkengitter.
• Glutreste in der Asche

In der vermeintlich erkalteten Asche können sich bis zu 48 Stunden lang Glutreste verbergen. Asche darf daher nie in leere Waschmitteltrommeln, Schachteln oder Kunststoffbehälter, sondern nur in metallene Sicherheitsbehälter mit Deckel entsorgt werden.
• Brennbare Lagerungen
Kartonagen, Altpapier und andere brennbare Lagerungen müssen vor dem ersten Anheizen aus der unmittelbaren Nähe zu Öfen und Kaminen entfernt werden.
Wissenswertes über Rauchwarnmelder
Jeder Haushalt sollte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Diese setzen bereits bei geringer Rauchkonzentration einen schrillen Warnton ab und verhelfen so zum entscheidenden zeitlichen Vorsprung, der für die Flucht aus gefährdeten Bereichen und/oder bei Entstehungsbränden für Löschversuche genützt werden kann.
• Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch. Sobald Rauchpartikel in einer bestimmten Konzentration in die im Inneren des Rauchwarnmelders befindliche Kontrollkammer geraten, wird der Signalton ausgelöst. Mit rund 85 Dezibel ist er laut genug, um jeden Schlafenden zu wecken und vor der drohenden Gefahr zu warnen. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen bei normaler Konzentration keinen Alarm aus.
• Wie viele Rauchwarnmelder sind pro Haushalt notwendig?
Bereits ein Rauchwarnmelder pro Haushalt bzw. Etage kann die Sicherheit erheblich erhöhen In diesem Fall sollte er im Flur angebracht werden. Zusätzliche Rauchwarnmelder in den Schlaf-, Kinder- und Wohnräumen erhöhen den Schutz.
• Wo sollten Rauchwarnmelder (nicht) montiert werden?
Rauchwarnmelder sind an keine Verkabelung gebunden. Sie sollten immer in Deckennähe angebracht werden; dabei ist die Montageanleitung des Herstellers zu beachten. Rauchwarnmelder sollten nicht im Badezimmer und nicht über einer Kochstelle montiert werden – die erhöhte Dampfentwicklung könnte Täuschungsalarme auslösen.
• Worauf ist beim Kauf eines Rauchwarnmelders zu achten?
Auf die Qualität – der Rauchwarnmelder sollte ein Prüfzeichen (VdS) tragen.
• Wie sind Rauchwarnmelder zu warten?
Der Prüfknopf sollte regelmäßig (etwa einmal pro Quartal) gedrückt werden. Weiters sind die herkömmlichen 9-Volt-Batterien, mit denen sie betrieben werden, alle ein bis zwei Jahre zu wechseln. Akustische Signale kündigen einen notwendigen Batteriewechsel an. Hochwertige Rauchmelder haben eine Batterielebensdauer von 10 Jahren und müssen nicht erneuert werden.
