Oö: Rauchmelder schützen Leben -> Ausstattungspflicht für Neubauten
Oberösterreich: Jeder zweite Brand entsteht in einem privaten Haushalt – Rauchwarnmelder können durch frühzeitige Alarmierung Leben retten, sind aber nur in jeder zehnten Wohnung montiert – Mit Inkrafttreten des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 bzw. der Oö. Bautechnikverordnung 2013 sind nun Rauchwarnmelder für jedes neu errichtete Wohnobjekt verpflichtend vorgeschrieben.
Die vorläufige Brandschadenstatistik für das Jahr 2013 beweist es neuerlich: rund die Hälfte aller Brände betrifft den zivilen Bereich und damit private Haushalte. Von 637 Brandgeschehen mit einem Schaden von mindestens 2.000 Euro, die in diese vorläufige Statistik der BVSBrandverhütungsstelle für OÖ eingingen, entfielen vergangenes Jahr 317 Brände oder exakt 49,76 Prozent auf den zivilen Bereich. Insgesamt reduzierte sich die Anzahl der Brände von 674 um fünf Prozent auf 637, hingegen stieg die Schadenssumme gegenüber dem Jahr 2012 um 36 Prozent. „In der vorläufigen Brandschadenstatistik werden alle größeren Brandereignisse erfasst, die bei uns im Laufe des Jahres aktenkundig werden“, erklärt dazu Dr. Arthur Eisenbeiss, Direktor der BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ (BVS). „Zwar fehlen darin noch so manche Brände mit geringeren Schadensausmaßen, die uns in den kommenden Wochen und Monaten noch von den Versicherungsgesellschaften gemeldet werden. Verglichen mit den vorläufigen Statistiken der Vorjahre erhalten wir aber schon ein sehr genaues Bild über die Trends bei den Brandursachen, über die Aufteilung zwischen den einzelnen Tarifgruppen und über die Entwicklung der Schadenssummen.“
Anstiege bei den Brandtoten und bei den Sachschäden
Den wohl tragischsten Anstieg gab es bei der Anzahl der Brandtoten: Waren es im Jahr 2012 noch 10 Personen, die im Zuge eines Brandgeschehens ihr Leben verloren, so starben 2013 immerhin 13 Menschen in Oberösterreich an den Folgen von Brandrauch- oder Flammeneinwirkungen. Die Anzahl von Brandverletzten sank hingegen im selben Zeitraum von 125 auf 116 Personen. Gemessen an der Anzahl der Brände kristallisierten sich wie im Jahr zuvor wiederum die Zündquellen Wärmegeräte (192 Brände), elektrische Energie (166) sowie offenes Licht und Feuer (133) als häufigste Brandursachen heraus. Hinsichtlich der Schadenssummen führten die Zündquellen elektrische Energie (16,9 Mio. Euro), Wärmegeräte (11 Mio. Euro) und mechanische Energie (10,0 Mio. Euro) das Ranking der Brandursachen mit den höchsten Sachschäden an. „Auch wenn die endgültige Statistik für 2013 noch nicht vorliegt, so lassen sich aus der vorläufigen Brandschadenstatistik doch ein paar sehr wichtige Trends ableiten“, fasst BVS-Direktor Eisenbeiss zusammen: „Trotz leicht rückläufiger Anzahl der Brände sind die Anzahl der Brandtoten und die Gesamtschadenssumme gegenüber dem Jahr 2012 jeweils um 30 Prozent gestiegen. Und die mit Abstand höchste Schadenssumme wurde durch Zündquelle elektrische Energie verursacht.“

Nur jede 10. Wohnung ist mit Rauchwarnmeldern ausgestattet
Jeder der zuvor genannten Trends gibt den Brandschutzexperten der BVS Anlass, neuerlich für die wahrscheinlich kostengünstigste Form einer Lebensversicherung – den Rauchwarnmelder – zu werben. „Wenn jeder zweite Brand in einem Privathaushalt entsteht, so geschieht das in einem Umfeld, in dem man sich gewöhnlich am sichersten fühlt“, erklärt Eisenbeiss. „Dazu kommt, dass unter anderem durch die hohe Anzahl von Elektrobränden wiederum jeder zweite Brand im zivilen Bereich während der Nacht ausbricht – also zu einer Zeit, in der man gemeinhin schläft und die Bedrohung gar nicht bemerkt.“ Ein Rauchwarnmelder könne die Brandentstehung zwar nicht verhindern, er sorge aber mit einem lauten Warnton dafür, dass die Gefahr rechtzeitig und lange bevor ein Raum in Vollbrand steht, erkannt wird „Jeder Brand beginnt im Kleinen. Manchmal gelingt es sogar, einen Entstehungsbrand mit Mitteln der Ersten Löschhilfe – zum Beispiel mit einem tragbaren Feuerlöscher – zu bekämpfen. Unabhängig davon verschafft die frühzeitige Alarmierung durch den Rauchwarnmelder aber jenen Zeitvorsprung, den man benötigt, um sich selbst und andere Mitbewohner aus dem Gefahrenbereich zu retten!“ Aus Sicht des BVS-Direktors sollte daher jede Wohnung mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Von diesem Ziel ist man allerdings noch ein Stück entfernt. Wie eine Erhebung der BVS-Brandschutzexperten im vergangenen Jahr ergab, ist derzeit etwa jeder zehn te Haushalt mit einem funktionierenden Rauchwarnmelder ausgestattet. Dazu die Ergebnisse der BVS-Studie im Detail:
In 43 oberösterreichischen Gemeinden wurden Erhebungen durchgeführt. Von den 869 erfassten Wohneinheiten waren in 177 Haushalten Rauchwarnmelder vorhanden. In diesen 177 Wohnungen wurden insgesamt 441 Melder vorgefunden (durchschnittlich 2,5 Rauchwarnmelder pro Haushalt), davon waren 84 Prozent funktionsfähig, bei 5 Prozent fehlte die Batterie oder war das Gerät defekt. 49 Rauchwarnmelder waren zwar in den Wohneinheiten vorhanden aber noch verpackt und nicht montiert. In 13,7 Prozent aller untersuchten Einfamilienhäuser ist zumindest ein funktionsfähiger Rauchwarnmelder vorhanden. Bei den Zweifamilienhäusern sind 12 Prozent aller Wohneinheiten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet und nur in einem von 38 Mehrfamilienhäusern ist in allen Wohneinheiten zumindest ein funktionsfähiger Rauchwarnmelder vorhanden. „Grob gerechnet und auf alle Gebäudetypen verteilt verfügen also etwa zehn Prozent aller Wohneinheiten über mindestens einen funktionierenden Rauchwarnmelder“, so BVS-Direktor Eisenbeiss.
Rauchwarnmelder in Neubauten verpflichtend vorgeschrieben
Durch eine Neuerung der Bauvorschriften in Oberösterreich sollte die Durchdringungsrate in den kommenden Jahren aber deutlich erhöht werden. Im neuen Oö. Bautechnikgesetz (Oö.
BauTG 2013) bzw. in der Oö. Bauchtechnikverordnung (Oö. BauTV 2013) wurde per 1. Juli vergangenen Jahres die vom Österreichischen Institut für Bautechnik beschlossene OIBRichtlinie 2 „Brandschutz“ verbindlich erklärt. Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und betreffen verschiedene Aspekte eines Bauwerks. Die Richtlinie 2 widmet sich dem Thema Brandschutz, unter Punkt 3.11 „Rauchwarnmelder“ wird angeführt: „In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Vereinfacht ausgedrückt bringt es die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIBRichtlinien durch das Land Oberösterreich in der neuen Oö. Bautechnikverordnung mit sich, dass jede neu errichtete Wohneinheit verpflichtend mit Rauchwarnmeldern auszustatten ist. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsobjekte besteht in Oberösterreich nicht, allerdings verweist BVSDirektor Dr. Arthur Eisenbeiss noch einmal auf die Sinnhaftigkeit: „Lange vor den Flammen bedroht bereits der Brandrauch mit seinen giftigen Rauchgasen das Leben der in der Wohnung befindlichen Personen. Der Brandrauch nimmt die Sicht und macht Fluchtwege unpassierbar.
Der laute Alarm des Melders warnt bereits bei geringer Rauchkonzentration und verhilft so zum entscheidenden zeitlichen Vorsprung, der für die Flucht aus gefährdeten Bereichen genützt werden kann.“ Dazu kommt, dass die Anschaffungskosten für einen Rauchwarnmelder heute nur mehr zwischen 5,00 und 10,00 Euro bzw. für einen sog. 10-Jahres-Melder zwischen 20,00 und 30,00 Euro liegen. „Wer also jeden Wohn- und Schlafraum mit einem Melder ausstattet, investiert im Durchschnitt etwa den Gegenwert einer halben Tankfüllung für sein Auto. Soviel sollte jedem die persönliche Sicherheit in den eigenen vier Wänden Wert sein!“
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Wissenswertes über Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch. Sobald genügend Rauchpartikel in das Innere des Melders geraten, wird ein Signalton ausgelöst. Mit rund 85 Dezibel ist er laut genug, um jeden Schlafenden zu wecken und vor der drohenden Gefahr zu warnen. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen bei üblichem Gebrauch keinen Alarm aus. Bereits ein Rauchwarnmelder pro Haushalt bzw. Etage kann die Sicherheit erheblich erhöhen. Dieser sollte dann im Flur angebracht werden. Zusätzliche Rauchwarnmelder in den Schlafräumen und Kinderzimmern erhöhen den Schutz. Rauchwarnmelder benötigen keine Verkabelung. Sie sollten immer in Deckennähe angebracht werden; dabei ist die Montageanleitung des Hersteller sind beachten. Im Badezimmer und unmittelbar über einer Kochstelle sollten Sie nicht montiert werden – die Dampfentwicklung könnte Täuschungsalarme auslösen.
Der Rauchwarnmelder muss ein CE-Zeichen (geprüft nach EN 14604) und auch das VdS-Prüfzeichen aufweisen. Der Prüfknopf sollte regelmäßig (etwa einmal pro Quartal) gedrückt werden. Die 9-Volt-Batterien, mit denen sie betrieben werden, sollten bei herkömmlichen Rauchwarnmeldern alle ein bis zwei Jahre gewechselt werden. Hochwertige moderne Rauchmelder haben eine Batterielebensdauer von bis zu zehn Jahren. Akustische Signale melden eine Batterieschwäche.
