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Nö: Anzeige wegen Gewerbeverstoß nach zu vielen Feuerwehr-Veranstaltungen

St. Georgen (Nö): Das war ein „Geschenk“, das man braucht wie einen Kropf: Just zu Weihnachten flatterte der Freiwilligen Feuerwehr St. Georgen ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft ins Haus. Darin wurde Kommandant Gerhard Fink und seinen Mannen mitgeteilt, …

… dass bei der Behörde eine anonyme Anzeige eingegangen sei, die die Wehr des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung bezichtige.

„Jede Feuerwehr darf an vier Tagen im Jahr Veranstaltungen abhalten und dabei an drei Tagen ausschenken. Es wird uns, vorgeworfen diese Regelung nicht eingehalten zu haben“, berichtet der Kommandant.
Der unbekannte Anzeiger listet in seinem Schreiben auch genau die Veranstaltungen der Feuerwehr im Jahr 2012 auf:
Den Ball im Pfarrhof am 5. 1. 2012, bei dem die Wehr selbst ausschenkte, die Bezirksleistungsfeuerwehrbewerbe am 23. Juni 2012, das Dreitagesfest der Feuerwehr vom 31. 8. bis 2. 9. 2012 und den Weihnachtsmarkt am 2. 12. 2012.

Die Behörde forderte in ihrem Schreiben eine Stellungnahme der Wehr zu diesen Vorwürfen.
Die Aufregung bei den St. Georgner Florianijüngern ist ob der anonymen Vernaderung natürlich groß. „Denn schließlich tun wir das ja alles, um unsere Aufgaben für die Öffentlichkeit erfüllen zu können. Das Geld, das wir einnehmen, behalten wir nicht, sondern stecken es in unsere Ausrüstung“, sagt Fink.

Feuerwehrball als „Ausrutscher“?
Er hat der Behörde bereits geantwortet: Den Vorwurf bezüglich Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb glaubt der Kommandant entkräften zu können. „Das war eine Veranstaltung des Bezirks, und ausgeschenkt wurde von uns da nur zur Abdeckung der anfallenden Kosten.“
Legal dürfte auch der Stand am Weihnachtsmarkt gewesen sein, denn der Erlös wurde einer Familie für die Betreuung ihrer schwerst behinderten Tochter übergeben.

Bleibt noch der Feuerwehrball – und da wird die Sache schwierig. „Eigentlich wollten wir diesen 2012 wie die Jahre zuvor auch in einem Gasthaus machen. Der Wirt hat dann aber abgesagt. Die Zeit war zu knapp, um ein anderes gewerberechtlich konzessioniertes Unternehmen zu finden, deshalb fand der Ball im Pfarrsaal statt und wir haben selbst ausgeschenkt“, erklärt Fink dazu. Es war ein einmaliger „Ausrutscher“.
Vermutlich wird die Behörde diese Woche eine Entscheidung treffen. Der Feuerwehr könnte eine Verwaltungsstrafe blühen.

Andere Wehren werden den Ausgang des Verfahrens mit Argusaugen beobachten. Es ist nicht auszuschließen, das der anonyme Anzeiger eine Lawine losgetreten hat, die auf das ganze Land übergreifen könnte.
Armin Blutsch, Bezirkskommandant und stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant, will abwarten, was die Behörde entscheidet. Schlimmstenfalls müsse die Wehr eben Steuer nachzahlen.

Gesetzeslage
Die Einnahmen der Freiwilligen Feuerwehren aus gesellschaftlichen oder geselligen entgeltlichen Veranstaltungen (Feste, Bälle etc.) aller Art unterliegen weder der Körperschafts- noch der Umsatzsteuer wenn:
• sie innerhalb eines Kalenderjahrs nur an vier Tagen stattfinden und an maximal drei Tagen Speise und Getränke abgegeben werden. Angefangene Tage (z.B. bei einer Mehrtagesveranstaltung, die am Freitag um 19 Uhr beginnt ) werden als volle Tage gerechnet.
• Bereits bei der Bekanntgabe des Termins muss der dem Gemeinwohl dienliche Zweck der Veranstaltung ersichtlich sein (z.B. Anschaffung eines Löschfahrzeuges). Allgemeine Aussagen, wie „der Erlös dient zur Förderung der Feuerwehr“ sind nicht ausreichend. Die Gäste müssen wissen, wo das Geld hinfließt.

NÖ Nachrichten

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