Oö: Jahresvollversammlung mit Kommandowahl in der FF Steyregg
Steyregg (Oö): Am 25. Jänner 2013 fand die Jahresvollversammlung der Feuerwehr Steyregg für das abgelaufene Jahr 2012 im Hotel-Restaurant Weissenwolff statt.
Kommandant HBI Manfred Rachinger war es eine Ehre an der Spitze der Ehrengäste den Bezirksfeuerwehrkommandanten OBR Mayerhofer Manfred und Bürgermeister Mag. Johann Würzburger begrüßen zu können. Nach der Begrüßung ließen die Führungskräfte der Feuerwehr Steyregg das Jahr 2012 nochmals Revue passieren.

So hatten die Kameraden der FF Steyregg im vergangen Jahr 22 Brandeinstätze und 57 technische Einsätze zu bewältigen. Bemerkenswert ist, dass 17 Kameraden 84 Urlaubstage opferten um sich an der OÖ-Landesfeuerwehrschule bzw. durch das Bezirksfeuerwehrkommando für die Feuerwehr weiterbilden zu lassen.

Des Weiteren wurden im vergangenen Jahr 9435 Stunden für den Betrieb Feuerwehr von den Feuerwehrkameraden/innen unentgeltlich und freiwillig aufgebracht.
Als „neue“ Kameraden wurden FM Gillhofer Patrik und Haider Markus angelobt und in den Aktivstand übernommen.

Für ihre Leistungen wurden folgende Kameraden befördert:
FM Dennis Hofer zum „Oberfeuerwehrmann“
FM Rene Parzer zum „Oberfeuerwehrmann“
OFM Jürgen Ratzenböck zum „Hauptfeuerwehrmann“

An Kamerad HLM Peter Mittmannsgruber wurde durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten die 25-jährige Dienstmedaille verliehen und E-BI Ing. Josef Lepschy bekam die Ehrenurkunde für 60-jährige Mitgliedschaft überreicht.

Für besondere Verdienste um die Feuerwehr Steyregg bekam OBM DI Wilhelm Schmolmüller die Florinieplakette des Bezirkes Urfahr in Silber und Kamerad AW Franz Hackl die Florianieplakette des Bezirkes Urfahr in Gold verliehen.
Nach den Grußworten der Ehrengäste stand die Wahl des Feuerwehrkommandos am Programm.

Als Kommandant wurde HBI Manfred Rachinger und als Kommandant-Stv. OBI Christian Breuer, beide mit überwältigender Mehrheit, in ihrer Funktion bestätigt.
Als Kassier wurde Kamerad AW Adolf Huemer und als Schriftführer AW Jürgen Rametsteiner, ebenfalls beide mit überragender Mehrheit, gewählt.
