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Deutschland: Sogar Tierrettungen und Kellerauspumpen werden verrechnet

Nuthetal (Deutschland): Während Rettungseinsätze für Menschen, Tiere und Sachwerte in Österreich kostenlos sind, treten im benachbarten Deutschland immer kuriosere Verrechnungsgepflogenheiten auf, wie ein weiteres Beispiel zeigt:

In der Gemeinde Nuthetal werden Feuerwehreinsätze jetzt minutengenau in Rechnung gestellt. Wer beispielsweise einen Unfall verursacht, seinen Keller von der Feuerwehr auspumpen lassen muss oder die Brandbekämpfer ruft, um die in Not geratene Katze zu retten, kann die Kosten dafür nun recht einfach mit dem Taschenrechner ermitteln. Pro Minute kostet ein Feuerwehrmann 38 Cent. Müssen die Brandbekämpfer mit einem Löschgruppenfahrzeug anrücken, kostet dieses 1,81 Euro je Minute.

Der Einsatz eines Mannschaftstransportwagens ist etwas preiswerter – für das werden 1,73 Euro pro Minute berechnet.

Zahlen müssen Bürger generell, wenn sie die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, heißt es in der neuen Gebührensatzung Nuthetals, die seit 1. Januar gilt. Aber auch Betreiber einer Brandmeldeanlage, die einen Fehlalarm auslöste, werden zur Kasse gebeten. 2012 rückten Nuthetaler Feuerwehrleute fünf mal aus, weil Brandmeldeanlagen falschen Alarm gaben. Böswillige Fehlalarme etwa durch Anrufer habe es aber keine gegeben, sagte Vize-Gemeindewehrführer Jan Ehlers. Die Löschung von Bränden, wenn sie nicht vorsätzlich gelegt oder fahrlässig verursacht wurden, bleibt kostenfrei. Bei Unfällen, zu denen die Feuerwehr gerufen wird, geht die Rechnung an den Halter des Fahrzeugs, mit dem die Kollision verursacht wurde. Steht ein Keller unter Wasser, rückt die Feuerwehr in der Regel mit einem Löschgruppenfahrzeug und neun Leuten an. Dauert der Einsatz 50 Minuten, kostet das 261,50 Euro.

Bislang hatte die Gemeinde ihren Rechnungen Pauschalpreise zugrunde gelegt. Die Pauschalsätze sollen sich auf einstige Vorgaben des Landkreises bezogen haben. „Der Ansporn war: Wenn wir eine ordentliche Kostenkalkulation aufgrund der doppischen Haushaltsführung machen können, sollten wir das auch tun“, begründete Nuthetals Justiziar Rolf Siwula die nun geltende Regelung. Dank der genauen Kostenkalkulation, die die Doppik ermögliche, wisse man, was die Einsatzminute kostet. „Man kann jetzt jede Reparatur, Anschaffung oder Tankrechnung zuordnen. Was früher in einer Kostenstelle mitunter unterging, ist jetzt klarer ersichtlich“, sagte er.

Für die Berechnung der Kosten wird die Zeit von der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle bis zur Beendigung des Einsatzes zugrunde gelegt, heißt es in der Satzung. Muss das Fahrzeug danach gereinigt werden, geht auch diese Zeit in die Rechnung ein. Siwula verweist aber darauf, dass es einen Ermessensspielraum gebe. Nachlässe seien möglich, wenn etwas ungerecht erscheine.

Die Gemeinde vermeidet mit der neuen Satzung freilich auch juristische Unwägbarkeiten, sollte ein Bürger gegen einen Gebührenbescheid klagen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte in einem Fall im März 2012 moniert, dass die Einsatzzeit in den Einsatzprotokollen mit 37 Minuten konkret angegeben wurde und eine Kostenabrechnung daher auch minutengenau erfolgen sollte. Dem Kläger, der mit seinem Auto von der Feuerwehr aus einer Schneewehe gezogen worden war, hatte eine Kommune dafür aber einen Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. In der Satzung, auf die sie sich berief, war geregelt, dass die erste Einsatzstunde stets und jede weitere nach Ablauf von 30 Minuten voll berechnet wird.

Die Gemeinde Schwielowsee reagierte schon Mitte 2012 darauf und führte die minutengenaue Abrechnung ein. Nuthetal ist jetzt gefolgt.

Märkische Allgemeine

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