D: Brandeinsatz wegen Kroketten: Schwesternschülerin muss zahlen
München (D): Ihr Hunger auf Kroketten kommt eine Schwesternschülerin aus München teuer zu stehen: Sie muss für den Einsatz der Krankenhaus-Werksfeuerwehr zahlen, nachdem sie die Mahlzeit auf dem Herd vergaß und Alarm ausgelöst wurde.
Das geht aus einem am Montag, den 28. November 2011, veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor. Die junge Frau, die bei dem Brandalarm im März im Schwesternwohnheim eines Münchner Krankenhauses wohnte, hatte sich geweigert, die ihr in Rechnung gestellten Kosten von 900 Euro für den Feuerwehr-Einsatz mit 23 Mann und vier Fahrzeugen zu zahlen. Es wurde niemand verletzt, aber das Wohnheim war geräumt worden.
Die Feuerwehr sei ja ohnehin auf dem Gelände gewesen – und ein kleiner Trupp hätte gereicht, wand sie ein. Diese Argumente verfingen jedoch beim Amtsgericht nicht, es gab der Klage des Krankenhauses auf Zahlung der Kosten statt. “Eine Werksfeuerwehr muss bei einem Einsatz nicht durch einen vorherigen Anruf an der Hauspforte oder durch ein “Ein-Mann-Vorauskommando“ abklären, ob ein Ausrücken mit der gesamten Einsatzmannschaft erforderlich ist“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Ohnehin sei die Nutzung eines Herds auf den Zimmern verboten.
