D: Nachteil für Freiw. Feuerwehrleute durch neue EU-Arbeitszeitrichtlinien?
Deutschland: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie könnte negative Auswirkung haben. Ehrenamtliche Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr könnten entweder nicht mehr an einem Einsatz teilnehmen oder am nächsten Tag nicht arbeiten.
Die EU-Richtlinie für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern könnte dazu führen, dass ehrenamtliche Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr entweder nicht an einem Einsatz teilnehmen oder am nächsten Tag nicht arbeiten dürfen. Der Grund: Sie können womöglich die vorgeschriebene Ruhezeit nicht einhalten. Darauf weist der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote aus Ostrhauderfehn hin. Er richtete zu dem Thema eine Anfrage an die Europäische Kommission.
Groote teilt mit, dass die Arbeitszeitrichtlinie der EU der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz diene. Sie regele etwa Ruhezeiten, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub und Einzelheiten der Nacht- und Schichtarbeit. So müsse jedes EU-Mitgliedsland dafür sorgen, dass Beschäftigte mindestens eine elfstündige Ruhezeit am Tag haben, sobald sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Das sei sehr lobenswert. „Die Arbeitszeitrichtlinie hat aber einen Haken“, so Groote. Sie liefere keine europäisch einheitliche Definition eines „Arbeitnehmers“. Tatsache sei jedoch, dass für die EU die Begriffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur für normale Berufsarbeit gelten, sondern auch für Tätigkeiten in der Freizeit. Das betreffe die Feuerwehren. Diese müssten befürchten, dass ein Feuerwehrmitglied bei Alarm im Sofa sitzen bleibe – wenn er die elfstündige Ruhezeit nicht einhalten könne.
Gegenwärtig gelte in Deutschland noch das deutsche Arbeitszeitgesetz, das freiwillige Feuerwehrleute nicht umfasse. Dennoch fordert Groote, die EU müsse ihre Arbeitszeitrichtlinie so fassen, dass Feuerwehrleute und andere ehrenamtlich Tätige nicht davon betroffen seien. Ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz für Ehrenamtliche sei ohnehin nicht erforderlich.
