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Deutschland: Feuerwehr-Kartell: Kaum Chancen für Klagen

Deutschland: Sie werden wohl auf auf einem Großteil des Schadens sitzenbleiben: Obwohl das Bundeskartellamt mehrere Ausrüsterfirmen für Feuerwehrbedarf wegen illegaler Absprachen zu Millionen-Strafzahlungen verdonnert hat, …

… können die geprellten Kommunen wohl nicht auf große Rückzahlungen hoffen. Die Chancen stehen alles andere als gut, so das Resümee mehrerer Fachleute bei der Dienstversammlung der oberbayerischen Kreisbrandräte in Mettenheim (Lkr. Mühldorf) am Freitag, 25. März 2011.

Eigentlich ist der Fall klar: Mindestens drei, wahrscheinlich sogar vier Ausrüsterfirmen haben über Jahre hinweg den Markt für Löschfahrzeuge unter sich aufgeteilt und auf diese Weise künstlich die Preise hochgehalten. Eine Kartell-Strafe von 20,5 Millionen Euro gab es dafür vor wenigen Monaten als Quittung − und obendrein den geballten Zorn der übers Ohr gehauenen Kommunen. Bürgermeistwer und Feuerwehrkommandanten schreien lauthals nach Schadensersatz. Doch „die Sache ist schwierig“, sagte Horst-Eberhard Dolle vom bayerischen Innenministerium.

Nicht nur, dass der Bund die gut 20 Millionen Euro Strafzahlung einbehalten wird, weil das Kartellrecht keinen direkten Ausgleich für die Geschädigten vorsieht − problematisch ist auch, dass klagewillige Städte und Gemeinden den Gerichten eine hieb- und stichfeste Grundlage vorlegen müssten, nach denen die Richter den entstandenen Schaden schätzen können. Doch so eine Grundlage zu erstellen, ist fast unmöglich.

Zu unterschiedlich sind die einzelnen Fahrzeugtypen, zu vielfältig die verschiedenen Ausstattungs-Möglichkeiten und zu wenig vergleichbar die Angebote. Um wirklich einen konkreten Schadensbetrag ermitteln zu können, bräuchte es den exakt gleichen Fahrzeugtyp mit der exakt gleichen Ausstattung von verschiedenen Anbietern. Nur so ließe sich erschließen, wie hoch der Aufschlag war, den die im Kartell zusammengeschlossenen Hersteller im Vergleich zu unabhängigen Unternehmen verlangt haben. Angesichts des Umstandes aber, dass in Deutschland nahezu jedes Löschfahrzeug eine Sonderanfertigung ist, gleicht die Suche nach identischen Typen einer Odyssee. Umso schwieriger ist es auch, den Gesamtschaden einzuschätzen. Offizielle Zahlen gibt es nicht. In Kürze allerdings will der Deutsche Städte- und Gemeindebund Einsicht in die Akten der Kartellbehörde nehmen. Ein Gutachten soll dann klären, ob Ansprüche gemacht werden können und eventuelle Klagen einen Sinn ergeben. Bis dahin rät der Bund seinen Mitgliedern, auf den Kauf neuer Fahrzeuge möglichst zu verzichten.

Passauer Neue Presse

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