Medien / Fotografen

Deutschland: Neuregelung der Feuerwehrgebührensatzung in Arnstadt

Arnstadt (Deutschland): Das Januar-Hochwasser 2011 hat in Arnstadt zwar für relativ geringe Schäden gesorgt. Eine Betroffene allerdings wurde von dem Ereignis ebenso überrollt wie danach von einem Bescheid der Stadtverwaltung. In dem steht, was sie für den Feuerwehreinsatz zu zahlen hat.

Die Feuerwehrgebührensatzung einer Stadt oder Gemeinde regelt, was im Falle einer Dienstbzw. Hilfeleistung dem Nutznießer durch die Verwaltung in Rechnung gestellt wird. Nicht im Falle von Menschenrettungen oder Bergungen. Aber bei Hochwasser-Einsätzen zum Beispiel, wenn es darum geht, Keller leer zu pumpen. Oder bei Unfällen, wenn eine Ölspur beseitigt werden muss. Was kaum einer weiß, der noch nicht selbst in einer Situation war – solche Einsätze kosten Geld. Geregelt wird das in einer Satzung, die im Falle Arnstadts schon fast 20 Jahre auf dem Buckel hat. Die letzte Änderung stammt vom 1. September 1994, danach gab es lediglich noch eine Euro-Umrechnung.

Nun genügt allein der Blick an die Tankstelle, um zu wissen, dass die damaligen Ansätze nicht mehr zeitgemäß sein können. Investitionen in Technik, Ausrüstung sowie Ausund Weiterbildung kamen über die Jahre hinzu, so dass es nun beeinflusst selbstverständlich auch durch die klammen Kassen der Gemeinde – an der Zeit ist, die Satzung den heutigen Kosten anzupassen. Meint zumindest Rechts- und Ordnungsamtsleiter Norbert Wulf und präsentierte erste Überlegungen zur Änderung.

Grundlage der Änderung soll, so machte Wulf deutlich, nicht der Blick in andere Satzungen, sondern eine Kalkulation sein, die er mit Unterstützung des Stadtbrandmeisters erstellen wird. Die Gebührensatzung beinhaltet sowohl Personal- als auch Sachkosten, jeweils angesetzt pro Einsatzstunde.

In der Debatte im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten gab es Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und grundsätzliche Bedenken. So fragte Rainhard Lappöhn. „Wenn wir für Dinge zur Kasse gebeten werden, für die wir nichts können, wofür zahlen wir dann Steuern? Um den Apparat zu finanzieren, der sich neue Gebühren ausdenkt?“. Dazu käme, dass Bürger keinen Einfluss auf das haben, was an Technik und Personal anrücke und sogar zahlen müssen, wenn sie selbst keine Hilfe angefordert haben.

Norbert Wulf betonte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und wies darauf hin, dass in den meisten Fällen Versicherungen die entstehenden Kosten übernehmen. Den Vorschlag aus dem Ausschuss, dass Bürger im Fall der Fälle ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung an die Stadt abtreten und diese das Geld von dort direkt einfordern werde, um den Bürgern so Papierkram zu ersparen, werde man prüfen. „Auch wenn wir uns damit einiges an Arbeit auf den Tisch ziehen“ sagte Wulf. Er erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine Kosten-Kalkulation, um dann dem Ausschuss konkrete Zahlen vorlegen zu können.

Thüringer Allgemeine

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert