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Deutschland: Huckepack-Aktion in Sankt Augustin hat ein Nachspiel

St. Augustin (Deutschland): Ein Nachspiel wird die ungewöhnliche Hilfsaktion der Sankt Augustiner Feuerwehr während eines Rettungseinsatzes im Januar 2011 an der Sieg bei Menden haben.

Wie Frank Riebandt, der Leitende Notarzt des Kreises auf Anfrage sagte, wird es wegen der Vorkommnisse „eine Anlass bezogene Einsatznachbesprechung“ geben. Diese wird immer dann angesetzt, wenn Klarstellungsbedarf besteht, sagte Riebandt. Es gehe nicht um Verurteilungen, „sondern um eine Verbesserung des Systems“.

Zwei Rettungsassistenten mussten von Feuerwehrmännern huckepack zu einer unterkühlten Frau getragen werden, die die Feuerwehr aus dem Hochwasser der Sieg gerettet hatte. Da an der Rettungsstelle am Siegufer laut Einsatzzeugen knöchelhoch das Wasser stand, wollten die Malteser keine nassen Füße bekommen.

Grundsätzlich bestehe nach Maßgabe des Paragrafen 323 c Strafgesetzbuch für jeden die Pflicht, Hilfe zu leisten. Und zwar in dem Maße, wie er kann, so Frank Riebandt: „Man muss sich aber nicht in erhebliche Gefahr bringen.“ Eine verschärfte Hilfeleistungspflicht bestehe aber für Rettungskräfte, weil die laut Riebandt einen „Garantenstatus“ besitzen: „Auch dann muss man aber nicht sein Leben gefährden.“

Darum gehe es bei der mit allen Beteiligten anberaumten Einsatznachbesprechung um „eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit“. Eine Rolle werde spielen, ob es – wie von den Maltesern angegeben – eine hohe Fließgeschwindigkeit gab und wie hoch das Wasser im Uferbereich stand. Auch ob der Notarzt des Rettungshubschraubers bereits vor den Rettungssanitätern bei der unterkühlten Frau am Siegufer war und diese versorgt hatte, wird für Riebandt von Belang sein.

Wert legt Polizeisprecher Burkhard Rick in dem Zusammenhang auf die Feststellung, dass sich seine Einschätzung, es könne sich um eine unterlassene Hilfeleistung handeln, nicht auf den konkreten Fall bezog.

General Anzeiger

Feuerwehrleute müssen Malteser huckepack nehmen (Vorgeschichte hier auf Fireworld.at)

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