Bayern: Klage gegen Feuerwehr nach Personenbefreiung aus Aufzug
München (Bayern): Eingesperrt im Aufzug: Die Feuerwehr konnte die sieben Personen zwar befreien. Jetzt hat die Hausbesitzerin Klage erhoben – gegen die Retter.
Sieben Mann in einen Lift, das ist schon ziemlich eng. Zumal wenn der Aufzug nur für vier Personen zugelassen ist. Prompt blieb der Fahrstuhl in dem Haus an der Arnulfstraße zwischen zwei Stockwerken hängen. Feuerwehrleute mussten die Insassen befreien. Das erzürnte die Hausbesitzerin so sehr, dass sie nun die Feuerwehr verklagt hat: Die Retter hätten sich weniger um das Wohlbefinden der Eingeschlossenen kümmern sollen als vielmehr um deren Personalien, meinte sie. Denn dann könnte sie denen nun die Rechnung für die Liftreparatur aufbrummen. So soll eben die Feuerwehr zahlen, meinte die Hausherrin und hat Amtshaftungsklage erhoben.
Eigentlich geht es nur noch um 283,90 Euro, die ihr später der Lift-Mechaniker in Rechnung gestellt hatte. Einen Kostenbescheid über einige hundert Euro, die im Vorfeld auch noch von der Feuerwehr für den Befreiungseinsatz verlangt worden waren, hatte die Regierung von Oberbayern bereits vom Tisch gewischt: Technische Hilfsleistungen zur Bergung oder Rettung von Menschen seien kostenfrei, entschied die städtische Aufsichtsbehörde.
Trotzdem ließ die Hausbesitzerin an den Feuerwehrleuten kein gutes Haar. Denn offenbar hatte nicht nur jemand aus dem Lift mit seinem Handy bei der Polizei angerufen, die ihrerseits die Feuerwehr alarmierte, sondern eine andere Frau hatte zusätzlich den Notrufknopf in der Kabine gedrückt: Das hatte den Wartungsservice alarmiert, der sofort einen Techniker losschickte. Und deshalb meinte der Anwalt der Hausherrin in der Verhandlung, dass entweder Polizei oder Feuerwehr erst hätten klären müssen, ob dieser Notdienst schon eingeschaltet worden sei. Und wenn sie schon anrücke, hätte man doch erst abwarten müssen, ob ein Monteur auftauche. Ganz sicher hätten aber die Personalien der Eingeschlossenen durch die Retter festgestellt werden müssen.
Wie er sich das denn vorstelle, wollte das Gericht wissen: Ob die Feuerwehrmänner die Fahrgäste vielleicht mit Gewalt festhalten sollten, bis diese ihre Ausweise vorzeigt haben – da sei man doch sehr schnell im Bereich von Nötigung und Freiheitsberaubung. Außerdem stehe doch das Wohl der wie Heringe in der Kabine eingeschlossenen Menschen im Vordergrund. Der Anwalt winkte ab: Um die Gesundheit müsse man sich keine Sorgen machen – bekanntlich seien in der U-Bahn von Tokio extra Leute damit beschäftigt, Fahrgäste in die überfüllten Waggons zu quetschen – „die halten’s auch aus, können nicht zwischen zwei Stationen aussteigen“.
Als das Gericht ihm klar machte, dass die Klage „völlig aussichtslos“ sei, wetterte der Anwalt weiter: Wozu es in Fahrstühlen überhaupt das Notrufsystem gebe – „es kommt doch der Befreiungsmonteur, und da muss kein Gschaftlhuber zusätzliche Kosten verursachen“. Obwohl angesichts des geringen Streitwerts gar keine Berufung möglich ist, wies der Anwalt den Rat, doch den preiswerteren Weg der Klagerücknahme zu wählen, trotzig zurück und bestand auf dem abweisenden Urteil: „Sie können ja wegen Uneinsichtigkeit dem Anwalt persönlich die Prozesskosten auferlegen“, sagte er zum Gericht.
