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D: Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein ab 2011, Haftung noch unklar

Schleswig-Holstein (Deutschland): Erst knapp die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner haben nach Schätzungen des Landesfeuerwehrverbandes Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung – dabei gilt ab dem 1. Januar 2011 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht.

Mindestens einer dieser Lebensretter muss eingebaut werden – und zwar im Schlafzimmer. Experten raten jedoch, zusätzliche Geräte im Wohnzimmer und auf den Fluren zu installieren. Auch der Sprecher des Landesfeuerwehrverbandes, Werner Stöwer, mahnt die Installation der Rauchmelder an. Vor allem nachts sei die Gefahr groß, dass ein Feuer nicht rechtzeitig bemerkt werde. Rund 20 Schleswig-Holsteiner kommen laut Stöwer Jahr für Jahr durch Feuer und Rauch ums Leben.

Haftungsfragen noch unklar: Eine Strafe ist bisher noch nicht angedacht, falls man keinen Rauchmelder besitzt. Und auch die Versicherungen sind noch etwas zögerlich bei der Frage, wer für Brandschäden haften muss, wenn kein Rauchmelder installiert war. Bei der Provinzial Schleswig-Holstein hieß es, man werde jeden Einzelfall prüfen, ob eventuell Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt wurden.

NDR

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