Oö: Großes Glück bei „Baumstamm-Mikado“ -> Lkw verliert Ladung!

Ried/Innkreis (Oö): Am Abend des 23. Dezember 2010 wurde die Feuerwehr der Stadt Ried von der Polizei zu Aufräumarbeiten auf die B141 Höhe Lutz alarmiert.
An der Einsatzstelle angekommen ließ der Einsatzleiter ebenfalls die Feuerwehr Weierfing alarmieren, da sich ein Teil der Einsatzstelle auch in deren Einsatzzone befand.
Aus noch Ungeklärter Ursache kippte ein Lkw Anhänger beladen mit Holzstämmen um, und verursachte beinahe eine Katastrophe.

Nur durch ein Wunder wurde bei diesem Unfall keine Personen erheblich verletzt. Die verletzten Personen konnten sich alle Selbständig aus ihren Total demolierten Fahrzeugen befreien und wurden von der Rettung ins KH Ried gebracht.

An den beteiligten Fahrzeugen entstand teileweise sehr hoher Schaden.
Da sich keine Personen mehr in den demolierten Fahrzeugen befanden, konnte die Feuerwehr mit dem Auffangen und Binden der ausgelaufenen Flüssigkeiten beginnen.

Nach der Abklärung der Sachlage seitens Polizei konnte die Unfallstelle freigegeben werden, und mit den Aufräumarbeiten begonnen werden.
Zu den Aufräumarbeiten wurden weiteres die Fa. KFZ Reich sowie der ÖAMTC gerufen. Um die Baustämme zu beseitigen wurde vom Einsatzleiter eine Fachfirma (Fa. Hohensinn) angefordert.
Nach der Beseitigung der Stämme, sowie der Bergung der Fahrzeuge musste nach Aufforderung der Wasserrechtsbehörde an einer Stelle noch mit Öl – verseuchtem Material abgegraben werden.
Anschließend wurde die Straßenmeisterei an die Einsatzstelle gerufen, um die verunreinigte Straße zu Reinigen.

Nach der Freigabe der Straße konnten die Einsatzkräfte den mühsamen Einsatz beenden.
Zeitgleicher Einsatz: Türöffnung mit Unfallverdacht
Noch während den Aufräumarbeiten auf der B141 wurden die Einsatzkräfte zu einem weiteren Einsatz gerufen.
Dieses Mal lautete der Alarmtext : Türöffnung mit Unfallverdacht – Riedauerstrasse
Sofort machten sich die Einsatzkräfte auf den Weg zur Einsatzadresse.
Nach der raschen Türöffnung konnte der anwesende Notarzt leider nur mehr den Tod der sich in der Wohnung befindlichen Person feststellen.
