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Bgld: Landesrechnungshof -> Feuerwehr-Reparatur-Förderung zu Unrecht

Burgenland: Die Feuerwehr Heiligenbrunn hat beim Land um eine Förderung für die Reparatur eines Autos angesucht und diese genehmigt bekommen. Allerdings zu Unrecht, wie der Rechnungshof jetzt in einem Bericht feststellt.

Reparatur in ungarischer Werkstatt: Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenbrunn hatte im Mai 2008 einen Verkehrsunfall mit einem Kleinlöschfahrzeug. Teile der Reparaturarbeiten wurden in einer ungarischen Werkstätte erledigt und vom Unfallverursacher auch selbst bezahlt, nämlich in bar.

5.000 Euro Reparaturkostenzuschuss: Die Feuerwehr Heiligenbrunn hat anschließend beim Land Burgenland um einen so genannten Reparaturkostenzuschuss angesucht, weil der Unfall im Zuge einer erweiterten Einsatzübung erfolgt sei und man das Fahrzeug so rasch wie möglich wieder brauche. Unterschrieben war das Förderansuchen vom Feuerwehrkommandanten und vom SPÖ-Ortsparteivorsitzenden. Zwei Monate später wurden vom Land Burgenland 5.000 Euro an Förderung bewilligt.

Rechnungshof: Förderung unrechtmäßig: Doch diese Förderung sei unrechtmäßig erfolgt, heißt es jetzt vom Landesrechungshof. Und zwar weil die ungarische Rechnung über die erfolgte Reparatur tatsächlich nur ein Arbeitsnachweis gewesen sei, der keine Förderaspekte enthalten habe. Die Rechnung hätte auch nicht bar bezahlt werden dürfen. Demnach empfiehlt der Rechnungshof nun, dass das Land Burgenland die genehmigte Förderung von 5.000 Euro von der Feuerwehr Heiligenbrunn zurückverlangen soll.

Ortsfeuerwehrkommandat überrascht: Der Ortsfeuerwehrkommandant von Heiligenbrunn, Harald Kopfer, hat bis jetzt allerdings noch keine Forderung vom Land erhalten. Auch der 20-seitige Bericht des Landesrechnungshofes über die Förderung von 5.000 Euro war ihm bisher unbekannt.

ORF Burgenland

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