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D: vfdb-Referat 10 plädiert für eine sichere Odorierung brennbarer Gase

Deutschland: Gase werden in Deutschland je nach Verwendungsgebiet mit Odorierungsmitteln versetzt, um im Falle eines unkontrollierten Austritts die Anwender und andere gefährdete Personen zu warnen.

Im Bereich der Gasversorgung von Privathaushalten werden seit langem geringe Mengen der Schwefelverbindung Tetrahydrothiophen (THT) zur Odorierung verwendet. THT verleiht dem Gas einen äußerst charakteristischen, stechenden Geruch, der vielen Menschen bekannt ist. Da THT als Gefahrstoff eingestuft ist, haben einige Gasversorger nun reagiert und setzen andere, weniger toxische Stoffe als Odorierungsmittel ein.

Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass diese Stoffe zum einen höher konzentriert sein müssen als THT, um ausreichend sicher wahrgenommen zu werden, und zum anderen die Bevölkerung anders als bei THT den Geruch nicht unmittelbar mit ausströmendem Gas in Zusammenhang bringt. Das vfdb-Referat 10 fordert daher, bei der Suche nach Ersatzstoffen für THT nur solche Substanzen zu verwenden, die bzgl. der Wahrnehmbarkeit (Geruchsschwelle) und bzgl. der eindeutigen Zuordnung zu austretenden Gasen mindestens das Sicherheitsniveau von THT gewährleisten. Dabei muss der Schutz vor erheblichen Brand- und Explosionsgefahren sorgsam gegen das toxikologische Risiko der äußerst geringen THT-Menge in odorierten Gasen abgewogen werden.

Die Grundsatzforderung nach eindeutigen und leicht erkennbaren Geruchstoffen erstreckt sich auch auf andere Anwendungsgebiete der Odorierung von Gasen. So kommt es offenbar auch bei Löschgasen durch die verwendeten Gerüche (z. B. Zitrone) immer wieder zu Fehldeutungen wie z. B. der Verwechslung mit Putzmittel-Parfümierungen.

Aktuelle Aktivitäten des Referats: Das vfdb-Referat 10 stellt den Gefahrenabwehrorganisationen seit langem ergänzende Richtlinien und Merkblätter, schwerpunktmäßig aus dem Bereich ABC-Schutz, zur Verfügung, die laufend an den aktuellen Wissenstand und an den Bedarf der Anwender angepasst werden. So wurde die vfdb-Richtlinie 10/03 „Schadstoffe an Brandstellen“ völlig überarbeitet und neu herausgegeben. Die Richtlinie ist eng mit dem entsprechenden Arbeitskreis des GDV abgestimmt und ergänzt die ebenfalls neugefasste VdS-Richtlinie 2357 zur Brandschadensanierung. Neu in der Richtlinie 10/03 sind z. B. Empfehlungen zur persönlichen Schutzausrüstung für Feuerwehrkräfte für Tätigkeiten nach der eigentlichen Brandbekämpfung.
Ebenfalls überarbeitet wurden die Merkblätter für Ammoniak und Chlor. Neu in der Reihe der Merkblätter sind nun Informationen zum Umgang mit Influenzapandemien, sowie ein ergänzenden Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“ zur vfdb-RL 10/03. Es stehen nun 11 Merkblätter mit Einsatzhinweisen zu veschiedenen Themen aus dem Umweltschutzbereich zur Verfügung. Weitere sind in Vorbereitung.

Derzeit ist das Referat mit der Erarbeitung einer Empfehlung zur erweiterten Ausbildung von Feuerwehrführungskräften im A-Einsatz, oberhalb der Ausbildung „Führen im ABC-Einsatz“ gemäß FwDV 2, befasst. Ferner ist das Referat 10 in die Meinungsbildung zur Überarbeitung der Gefahrgutkennzeichnung auf nationaler und europäischer Ebene eingebunden. Die vfdb-Richtlinien können beim VdS-Verlag, Köln, bezogen werden. Die Merkblätter des Referats stehen auf der Homepage (www.vfdb-10.de) zum Download bereit.

Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. Technisch-wissenschaftlicher Beirat, Referat 10 – Umweltschutz –

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