Deutschland: «Feuerwehr-Führerschein» auf 7,5 Tonnen ausweiten
Berlin (Deutschland): Die Länder haben eine Ausweitung des sogenannten Feuerwehr-Führerscheins auf 7,5 Tonnen gefordert. Der Bundesrat brachte am Freitag, 9. Juli 2010, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Danach sollen bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise auch schwere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen, selbst wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen – anders als der alte Führerschein der Klasse 3 (bis 7,5 Tonnen). Bereits 2009 war der Feuerwehr-Führerschein auf 4,25 Tonnen ausgeweitet worden.
Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
Der Bundesrat hat am Freitag, 9. Juli 2010, den Weg für den sogenannten Feuerwehrführerschein geebnet. Damit sei einer Gesetzesinitiative von Sachsen zugestimmt worden, teilte das Innenministerium am Freitag in Dresden mit.
Mit der neuen Regelung sollen die Organisationen selbst ihre Mitglieder für das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen fortbilden können. Nach Angaben von Innenminister Markus Ulbig (CDU) leistet der Feuerwehrführerschein einen wichtigen Beitrag für eine höhere „Effektivität und Attraktivität der Feuerwehren“. Die Regelung gelte aber nur für Ehrenamtliche.
Autofahrer, die nach dem 1. Januar 1999 ihren Pkw-Führerschein erworben haben, dürfen laut EU-Richtlinie eigentlich nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen steuern. Das reicht aber für die meist schweren Feuerwehrfahrzeuge nicht aus. Hilfsorganisationen hatten deshalb laut Ministerium über immer weniger zur Verfügung stehende Fahrer geklagt.
