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D: Verhärtete Fronten im Stiefelkrieg -> Schuhhersteller kennt Urteil nicht an

Deutschland: Schuhhersteller soll untaugliche Ausrüstung verkauft haben – Firma erkennt Gerichtsurteil nicht an!

Miltenberg Sie verkaufen Feuerwehrstiefel, die nicht feuerwehrtauglich sind: Dieser Vorwurf richtet sich bereits seit über fünf Jahren gegen den Schuhhersteller Hanrath. Jetzt ist der Stiefelkrieg auch im Landkreis Miltenberg angekommen. Die Blauröcke sind zunehmend verunsichert, ob ihre Hanrath-Schuhe sicher sind.

Die Faulbacher Wehr hat neue Stiefel beantragt, in Dorfprozelten läuft der Austausch bereits. Die Wehren der Amorbacher Ortsteile weichen derweil auf Privatschuhe und Gummistiefel aus. Mehrere Gutachten in- und ausländischer Prüfinstitute haben bei Stiefeln der Firma Hanrath gravierende Mängel festgestellt. Die Schuhe sollen nicht antistatisch sein. Die Reißkraft der Sohle sei nicht normgerecht, der Steilfrontabsatz zu niedrig. Außerdem sollen Reißverschluss, Nähte und Schnürsystem schmelzen, die Nachbrennzeit betrage mehr als zwei Sekunden.
Das Groteske: Der Stiefelkrieg tobt bereits seit 2005. Auslöser war eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, die der Herstellerfirma Hanrath »das Inverkehrbringen der von ihr produzierten Feuerwehrstiefel« verbot.
Das Unternehmen mit Sitz im nordrhein-westfälischen Heinsberg klagte dagegen. Seitdem streiten sich die Beteiligten vor Gericht. Das letzte Urteil stammt vom März 2009: Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte die Kölner Bezirksregierung und forderte Hanrath auf, alle betroffenen Kunden zu informieren, die Stiefel zurückzunehmen und die Kosten zu erstatten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Hanrath will in Berufung gehen.
Das Unternehmen bleibt dabei: »Wir haben gültige Zertifikate, unsere Stiefel sind in Ordnung«, sagt Seniorchef Rolf Heimann (65) gegenüber unserer Zeitung.

Sein Unternehmen bläst zum Gegenangriff: Sämtliche Prüfberichte seien »Parteigutachten« von Konkurrenzunternehmen, sagen die Heinsberger. »Die Prüfergebnisse wurden manipuliert«, ist sich Heimann sicher. Ein Konkurrenzunternehmen führe bereits seit Jahren Krieg gegen ihn, weil er die Feuerwehrstiefel günstiger anbiete. Der Seniorchef spricht vom »Kölschen Klüngel«, von Bestechung und Erpressung. »Wir haben uns nichts vorzuwerfen und werden weiter um unser Recht kämpfen.« Bis heute habe er keine Stiefel zurückgenommen, so Heimann. »Alles, was vor 2008 war, ist inzwischen ohnehin verjährt.« Wer glaube, bei ihm seine vier Jahre alten Stiefel loszuwerden, der irre. Auch sonst will sich der Hersteller bis zur endgültigen rechtlichen Klärung auf keine Rücknahme und keinen Umtausch einlassen.

Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in München ist noch kein Fall bekannt, in dem es aufgrund der Hanrath-Stiefel zu Verletzungen oder zu einem Unfall kam. Dennoch warnt sie weiterhin davor, die Schuhe zu benutzen. Auch die DGUV hat in ihrem Institut für Arbeitsschutz zwölf Paar Stiefel unterschiedlicher Modelle aus verschiedenen Produktionsreihen überprüft. Ergebnis: Sämtliche eingereichten Stiefel wiesen Mängel auf.

Das Warten auf die Rechtskräftigkeit lähmt den Austausch. »Unter den Wehrleuten herrscht immer noch Unsicherheit darüber, wie mit der Warnung umzugehen ist«, erklärt Tim Pelzl von der DGUV. Das bestätigt auch Michael Weber, Kommandant der Faulbacher Wehr. »Wir haben die ganze Zeit gehofft, dass die Stiefel doch in Ordnung sind.« Ende 2009 fiel dann der Entschluss, etwas zu unternehmen. Vergangene Woche beantragte er neue Stiefel – jetzt werden in Faulbach für 44 Wehrleute neue Schuhe gekauft. Bei etwa 150 Euro pro Paar kostet das die Südspessartgemeinde rund 7000 Euro.
Die Dorfprozeltener Kollegen waren etwas früher dran. »Wir haben Ende 2008 davon erfahren und sofort alle betroffenen Stiefel aus dem Verkehr gezogen«, sagt Kommandant Michael Patzak. Gekauft hatten sie die Schuhe erst vor etwa eineinhalb Jahren – zu dieser Zeit war der Stiefelkrieg bereits in vollem Gange. »Eine zeitnahe Info durch den Feuerwehrverband wäre nicht schlecht gewesen«, sagt Patzak. Statt dessen erinnert er sich an die Werbung, die Hanrath noch im August 2008 in der »Brandwacht« geschaltet hatte – dem offiziellen Presseorgan des Bayerischen Innenministeriums für den Brand- und Katastrophenschutz. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits zwei Untersagungsverfügungen.

Ähnlich ging es auch der Amorbacher Stadtkämmerin Simone Weimann-Roloff. Die Ortsteilwehren sind mit Hanrath-Schuhen ausgerüstet, gekauft Anfang 2008. Die Stadt streitet mit Hanrath über den Umtausch und hat bereits einen Anwalt eingeschaltet.
Um ihren Versicherungsschutz brauchen sich die Blaukittel allerdings keine Sorgen zu machen, sagt Tim Pelzl. Die ärztliche Behandlung von Verletzungen wird bezahlt. »Der Einzelne bekommt auf jeden Fall seine Leistung.« Allerdings werde die Versicherung prüfen, warum der Wehrmann noch die fraglichen Stiefel an hatte. Wenn bereits ein Antrag auf Austausch gestellt wurde, ist alles in Ordnung. »Schließlich lässt sich die Ausrüstung nicht über Nacht komplett austauschen.« Sollte es allerdings nicht so sein, kann der Versicherungsträger den Verursacher des Schadens in Regress nehmen.

Seit fast einem Jahr liegt der Antrag auf Berufung inzwischen beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Versicherungsträger, Kommunen und Feuerwehren hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird und sie ihr Geld zurück bekommen. Das Vertrauen in ihre Stiefel haben sie ohnehin verloren.

Mainz Netz

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