Deutschland: Großfeuer im Freilichtmuseum Molfsee

Molfsee (Deutschland): Ein Feuer hat am Sonntagvormittag, 3. Jänner 2010, ein über 200 Jahre altes Stallgebäude auf dem Gelände des Freilichtmuseums Molfsee vernichtet. Drei Freiwillige Feuerwehren konnten das Übergreifen…
… auf ein drei Meter daneben stehendes altes Bauernhaus verhindern. Die Brandursache und Schadenshöhe ist unbekannt.
Der Alarm kam kurz nach 11 Uhr. Spaziergänger hatten eine kleine Rauchfahne an dem Stallgebäude des „Haus Kortum“ entdeckt. Das Ensemble aus altem Bauernhaus und Stall wurde 1801 im Kreis Plön gebaut und 1965 auf dem Gelände des Freilichtmuseums wiedererrichtet. In dem rund 10 x 20 Meter großen Stallgebäude waren Strohvorräte untergebracht sowie eine bislang unbekannte Anzahl an Schafen. Die Anzahl schwankt derzeit zwischen 11 und 13 Tieren. Die Tiere kamen in den Flammen um. Die Freiwillige Feuerwehr Molfsee war wenige Minuten später vor Ort und bekam sofort Unterstützung von den Wehren aus Mielkendorf und Rumohr. Zeitweise waren rund 70 Einsatzkräfte vor Ort. Löschwasser wurde von nahen Hydranten herbeigepumpt.

Zu Gute kamen den Wehren gleich zwei glückliche Umstände: Das schneebedeckte Dach des benachbarten Bauernhauses erstickte den Funkenflug des brennenden Hauses und blieb daher unversehrt. Und die alte Technik des gebundenen Reets bewirkte, dass die brennende Dacheindeckung schnell vom Dachstuhl rutschte und am Boden weiter brannte. Die Reetbündel wurden nämlich früher mit wesentlich dünnerem Draht oder sogar mit Hanf gebunden, der dem Feuer natürlich nicht lange standhält.

Die Löscharbeiten am Objekt konnten nur unter schwerem Atemschutz ausgeführt werden. Nachdem das Feuer weitgehend unter Kontrolle war, wurden die noch stehenden Balken des Dachstuhls und das Fachwerk mit Löschschaum eingedeckt, um auch die letzten Glutnester in den Verbindungen der Balkenkonstruktion löschen zu können. Eine Wärmebildkamera kam den Einsatzkräften dabei zu Gute – so konnte gezielt gelöscht werden. Statiker werden nun prüfen müssen, inwieweit die erhaltenen Grundmauern für einen Wiederaufbau verwendet werden können.
