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Pensionsbonus für freiwillige Helfer von Blaulichtorganisationen

Wien (Österreich): „Freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen im Pensionsrecht angemessen berücksichtigt werden“, forderte am 16. Juni 2009 der freiheitliche NAbg. Ing. Norbert Hofer.

Ein diesbezüglicher Antrag werde in der Debatte vom 16. Juni über das Katastrophenfondsgesetz eingebracht, so Hofer.

In Österreich gebe es hunderttausende Freiwillige, die unentgeltlich bei Blaulichtorganisationen – wie etwa der Feuerwehr oder dem Roten Kreuz – tätig seien. Ein Teil dieser Freiwilligen sei bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Oftmals würden sich den freiwilligen Helfern an Unfallorten schreckliche Bilder bieten, die nur mit psychologischer Unterstützung verarbeitet werden könnten. Zudem seien meist hohe körperliche Anstrengungen erforderlich, um einen Einsatz erfolgreich zu beenden, so Hofer, der betonte, dass die Leistungen dieser freiwilligen Helfer unersetzlich für die Gemeinschaft seien.

„Der hohe soziale Standard und die Sicherheit in Österreich könnten ohne diese Freiwilligenarbeit nicht in diesem Ausmaß gewährleistet werden. Der Staat profitiert von dieser Freiwilligenarbeit enorm“, so Hofer. Die hohen Belastungen, die im Rahmen bestimmter Tätigkeiten bei der Freiwilligenarbeit auftreten würden, seien zweifellos als Schwerstarbeit zu bezeichnen. Schwerstarbeit, die unentgeltlich und zugunsten der öffentlichen Hand erfolge. Zudem setze ein Teil der Freiwilligen dabei immer wieder seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel, erinnerte Hofer.

„Das Mindeste wäre, jene Jahre, in denen freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen regelmäßig derartigen Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen des Pensionsrechts angemessen zu berücksichtigen“, schloss Hofer, der sich eine Art Pensionsbonus vorstellen können.

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