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Deutschland: Beamter verklagt nach Brand die Bonner Feuerwehr

Bonn (Deutschland): Er sprang brennend und schwer verletzt vom Balkon des 6. Stockwerks ins Sprungtuch der Retter. Nach dem Brand in einem Tannenbuscher Hochhaus hat Rolf H. (55) jetzt die Feuerwehr verklagt. Grund: „Sie hätte mich früher retten können.“

Dramatische Szenen am Hochhaus an der Oppelner Straße 31 in Tannenbusch. Am 12. April 2006 wachte Rolf H. gegen 0.40 Uhr in seiner Wohnung auf. Es brannte im Haus. Dann ein Knall – eine Verpuffung hatte auch seine Wohnung vollends in Brand gesetzt. Rolf H. verletzte sich schwer. Der Ministeriums-Beamte stand auf dem Balkon, sprang brennend 18 Meter in die Tiefe ins Sprungtuch der Feuerwehr. Dabei zog er sich Rippenbrüche zu. Später im Krankenhaus musste er sich einer Lebertransplantation unterziehen.

Der Grund für das Feuer: In der Nachbarwohnung hatte eine Heizdecke einer 88-Jährigen Feuer gefangen. Die alte Dame löschte die Decke im Bad, doch das Feuer war schon aufs Bett übergesprungen. Der Brand verwüstete schließlich beide Wohnungen komplett. Doch während die Feuerwehr die alte Dame aus dem Flur retten konnte, ließ sie den Nachbarn in seiner Wohnung. Er musste am Ende springen. Damit ist Rolf H. überhaupt nicht einverstanden. Er hat die Feuerwehr auf Schmerzensgeld verklagt. 30.000 Euro will der Beamte, dazu die Erstattung aller Folgekosten. Der Grund: H. wirft den Blauröcken Schlamperei vor. Sein Anwalt Anfang Mai 2009 vor Gericht: „Es sind keine Möglichkeiten geschaffen worden, mehr Menschen zu retten. H. stand zehn Minuten auf dem Balkon.“

Der Vertreter der Feuerwehr: „Das kann keine Pflichtverletzung sein. Dann hätten wir bei jedem Verletzten und Toten die Schuld der Feuerwehr induziert.“ Und: „Jeder Mann ist motiviert bis in die Haarspitzen, will alles geben. Ohne Lebensgefahr hätte der Kollege ihn nicht auch noch übers Treppenhaus retten können.“ Vor der 1. Zivilkammer konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Kammer tendiert nun dazu, einen Sachverständigen zu beauftragen.

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