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D/A: Hanrath GmbH darf keine Feuerwehrstiefel verkaufen

Deutschland/Österreich: Die Hanrath Schuh GmbH aus Heinsberg, die seit 2002 Feuerwehrstiefel produziert und damit schon vor Wochen in die Schlagzeilen geriet, erlitt jetzt eine erneute Schlappe.

Der Eilantrag des Unternehmens gegen das Verbot der Bezirksregierung Köln, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen abgeschmettert.

Wegen «schwerwiegender Mängel» bei den Schuhen hatte die Bezirksregierung das Verbot ausgesprochen und zugleich dem Unternehmen auferlegt, «alle Käufer der Feuerwehrstiefel über die Gefahren und Mängel der gekauften Stiefel zu informieren», wie das Verwaltungsgericht mitteilt. Gegen diese Ordnungsverfügung hatte die Hanrath Schuh GmbH Klage erhoben. Ihren Eilantrag, die Stiefel bis zur Entscheidung über die Klage weiter in Verkehr bringen zu dürfen, lehnte die 3. Kammer jetzt jedoch ab.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Feuerwehrstiefel nach vorläufiger Bewertung «nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen» entsprächen. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die von der Firma produzierten Stiefel schwerwiegende Mängel aufweisen.

Quelle: Achener Zeitung

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