Österreich: Notärzte -> Luftrettung ist unverzichtbar
Österreich: Der entscheidende Vorteil des Rettungshubschraubers: der schnelle Transport des Arztes zum Patienten! Eine Stellungnahme der „Österreichischen Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin“
Die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK) sieht in der Diskussion um die Finanzierbarkeit der notärztlich besetzten Flugrettung eine Bedrohung der in unserem Land hervorragenden notärztlichen Versorgung von Notfallpatienten. Zentrales Element der erfolgreichen Erstversorgung ist der raschest mögliche Beginn der notärztlichen Maßnahmen am Einsatzort. Die Flugrettung ist in vielen Bereichen die beste Möglichkeit, schnellstens ärztliche Hilfe zu bringen. Überdies ist auch die Zeit vom Notfall bis zur endgültigen hospitalen Versorgung in dem für die Erkrankung oder die Verletzung bestgeeigneten Krankenhaus ein häufig entscheidender Faktor für Gesundheit und Leben der Patienten. Der Hubschrauber punktet ferner damit, dass der Lufttransport schonender und weniger riskant ist als der Straßentransport. Dies sind die europaweit anerkannten Kriterien einer modernen Luftrettung und der Rettungshubschrauber ist damit in vielen Fällen das medizinisch einzig richtige Rettungsmittel.
Die Aktivierung des geeigneten Transportmittels für den Notarzt muss notgedrungen von Verdachtsdiagnosen ausgehen. Die Abgeltung eines solchen Einsatzes von einer nachträglichen Diagnose abhängig zu machen – sei es durch den Notarzt, sei es erst im Krankenhaus – hat kontraproduktive Folgen für das Notarztsystem. Wir verstehen die Besorgnis der Versicherer über Notarzteinsätze mittels Hubschrauber mit entsprechenden Kostenfolgen, die sich hinterher als nicht notwendig erweisen. Dieser Umstand sollte aber Anlass sein, eine gezielte Qualitätskontrolle bezüglich Abfrage des erkennbaren Zustandes des Patienten und eines all fälligen Unfallherganges zu erarbeiten und anzuwenden, mit dem Ziel optimaler zwischen bodengebundenem und luftgestütztem Notarzteinsatz differenzieren zu können. Resultat dieser Aufarbeitung wären dann gegenseitig anerkannte Listen über die Einsatzindikationen, die als Grundlage für die Verrechnung dienen, aber regional Unterschiede aufweisen dürfen.
Die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin schlägt deshalb vor, zu diesem Zweck eine Diskussionsplattform zu schaffen. Eine Abgeltung aufgrund einer nachträglichen Beurteilung der Einsatznotwendigkeit des einen oder andern Notarztmittels stellt das gesamte Notarztwesen in Frage. In diesem Zusammenhang drängt sich ein Blick über die Grenzen auf. In der Schweiz ist für die Versicherungen richtigerweise die Situation maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Alarmes darstellt. Eine nachträgliche Änderung der Versicherungsleistung, weil sich die Verletzung als geringfügiger als bei der Erstbeurteilung durch den Leitstellenmitarbeiter herausstellt, gibt es nicht und ist kontraproduktiv. Dies hat nämlich zur Folge, dass bald einmal zu große Zurückhaltung bei der Alarmierung geübt wird, was zu unnötigen gesundheitliche Schäden unter Umständen gar zum vermeidbaren Tod führen kann. Solches ist nicht zu verantworten. In der Schweiz ist es sogar seit 1975, als die Straßenrettung mit dem Hubschrauber eingeführt wurde, das heißt seit 33 Jahren so, dass die Versicherungen bei gleichzeitiger Alarmierung der luft- und bodengebundenen Rettungsmittel die zwangsläufig entstehende Leerfahrt auch übernehmen. So ist eine optimale und zeitgemäße Versorgung von Verunfallten oder Erkrankten möglich. Sollte es da oder dort zu einer Häufung von unnötigen Hubschraubereinsätzen kommen, kann und darf dies mit einer systematischen Einsatznachbearbeitung und nicht über finanzielle Konsequenzen korrigiert werden.
Ähnlich ist die Situation auch in der Bundesrepublik Deutschland, wo die Leitstellen nur aufgrund der Alarmmeldung und einer gezielten Abfrage über das Notarztmittel entscheiden. Die Abgeltung von einer nachträglichen Beurteilung abhängig zu machen, wäre fatal und wird strikte abgelehnt, betonen die deutschen Notarztfachgremien. Eine rasche und kompetente ärztliche Hilfe für bedrohlich Erkrankte oder Verletzte führt neben dem individuellen Nutzen für den Betroffenen und dessen Angehörigen zu einem anerkannt volkswirtschaftlichen Vorteil.
Die Flugrettung ist damit neben dem rund um die Uhr einsatzbereiten bodengebundenen Notarztsystem ein unverzichtbarer Bestandteil im österreichischen Rettungs- und Gesundheitswesen. Ein in Fragestellen dieses Konzeptes in der öffentlichen Diskussion muss nach Meinung der Österreichischen Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin durch einen Dialog aller Beteiligten zum Wohle der in Österreich lebenden Bevölkerung und unserer Gäste mit allen Mitteln verhindert werden.
Notarzt.at – Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin
