Deutschland: 4 tote Feuerwehrleute bei Einsatzübung – DAS URTEIL
Deutschland: Das Amtsgericht Haldensleben hat am Montag, dem 26. März 2007, das Urteil für die beiden vom Unfall mit vier toten Fw-Leuten angeklagten Frauen verkündet verkündet:
Die Angeklagten wurden wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil von 4 Menschen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung für schuldig befunden.
Die Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Eur (5.400 Eur).
Die Fahrerin des Pkw wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 30 Eur (6.000 Eur).
Das Gericht hat die Tatbeiträge beider Frauen hinsichtlich der Verursachung des Unfalls gleich gewertet. Die unterschiedlichen Strafen resultieren aus Umständen, die in der jewiligen Person begründet liegen.
Als wesentliches Beweismittel für die Schuld der Angeklagten hat sich das Gericht auf das Unfallrekonstruktionsgutachten des technischen Sachverständigen gestützt. Die Aussagen der Zeugen sind hierzu nur ergänzend gewertet worden. Das Gericht hatte keine Anhaltspunkte dafür, dass Zeugen gelogen haben, allerdings müssen sich Zeugen teilweise geirrt haben
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtmittel der Berufung (zum Landgericht) oder der Revision (zum Oberlandesgericht) angefochten werden. Die Rechtsmittelfrist beträgt 1 Woche.
