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Oö: Neues Katastrophenschutzgesetz – Lohnfortzahlung ab Tag 4

Oberösterreich: Firmen bekommen künftig einen Teil der Lohnkosten von Land Oberösterreich ersetzt, wenn Mitarbeiter im Katastropheneinsatz tätig sind. Das wurde im neuen Katastrophenschutzgesetz verankert.

Mit einem neuen Gesetz werde den ehrenamtlichen Helfern in der Not Rückendeckung gegeben und ihnen umfassendere Rechtssicherheit geboten, sagt der zuständige Landesrat Josef Stockinger. Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1955. Nach Ereignissen wie dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002, dem vergangenen Ausnahmewinter und dem Orkan „Kyrill“ im Jänner wurde es jetzt adaptiert. Es gilt ab 1. Juli.

Anreiz für die Wirtschaft: Das Land will damit auch der Wirtschaft mehr Anreiz bieten, Mitarbeiter im Ernstfall freizustellen. Private Unternehmen erhalten künftig ab dem vierten Einsatztag die Hälfte des fortgezahlten Lohnes rückerstattet. Die Entschädigung wird aus der so genannten Feuerschutzsteuer finanziert. Sollte diese nicht ausreichen, werde man aus dem Landesbudget zuschießen, sagte Stockinger.
Das neue Katastrophenschutzgesetz erntete von allen Landtagsparteien Zustimmung. Die Wirtschaftskammer spricht von einer praktikablen neuen Lösung. Einsatzorganisationen wie die Feuerwehr bezeichnen die Rechtssicherheit als wesentlichen Fortschritt. In Oberösterreich sind rund 100.000 ehrenamtliche Helfer im Einsatz.

ORF Oberösterreich
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