Stmk: „Allianz für die freiwillige Helfer“
Steiermark: Freiwillige Helfer beim Roten Kreuz und bei der Feuerwehr sollen künftig für ihren Einsatz arbeitsrechtlich nicht mehr benachteiligt werden. Dafür setzt sich die „Allianz für die freiwillige Helfer“ ein.
Ob im Hochwassereinsatz, bei Unfällen oder beim Löschen von Bränden: Die rund 70.000 freiwilligen Helfer in der Steiermark leisten unschätzbare Dienste für die Allgemeinheit. Dennoch sind sie arbeitsrechtlich im Nachteil; sie müssen bei Einsätzen oft unbezahlten Urlaub nehmen oder gar um ihren Job fürchten. Die von den Christgewerkschaftern ins Leben gerufene „Allianz für die freiwilligen Helfer“, die eine arbeitsrechtliche Besserstellung fordert, findet große Unterstützung. 15.000 Unterschriften in der Steiermark, 50.000 österreichweit – so lautet die Bilanz der Christgewerkschafter im arbeitsrechtlichen Einsatz für die freiwilligen Helfer.
In den Arbeiterkammern wurden fraktionsübergreifend einheitliche Beschlüsse gefasst, damit es zu einer Besserstellung für die Helfer kommt, sagt FCG-Chef Franz Gosch. Derzeit sind die Hilfseinsätze ja vom guten Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abhängig, umreißt Rot-Kreuz-Chef Werner List die Problematik.
Oft nehmen die Helfer dafür tagelang unbezahlten Urlaub. Arbeitsrechtliche Nachteile haben sie nicht nur bei der Bezahlung, oft müssen sie um ihren Job fürchten, oder werden gar nicht angestellt, wie es zwei Feuerwehrleuten kürzlich passiert ist, sagt Brandrat Lobnig von der Freiwilligen Feuerwehr. „Im Jänner soll ein Initiativantrag im Parlament eingebracht werden“, so Gosch.
Im Jänner bereits soll ein Initiativantrag im Parlament eingebracht werden, zeigt sich Gewerkschafter Gosch optimistisch. Man sei noch nie so knapp vor dem Ziel gewesen, aber:
„Es wird von uns wirklich Wert darauf gelegt, dass diese Initiative nicht gegen die Wirtschaft läuft sondern gemeinsam im Konsens mit der Wirtschaft Verhandlungen geführt werden, um eine einvernehmliche Lösung zustande zu bringen.“ Konkret soll im Arbeitsrecht verankert werden, dass die freiwilligen Helfer neben einem Kündigungsschutz auf Entgeltfortzahlung pochen können, sagt die Arbeitsrechtlerin Beatrix Karl: „Wir haben hier einerseits einen Dienstfreistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge für den Einsatzfall vorgesehen und zum anderen auch einen Dienstfreistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge für bestimmte Schulungsmaßnahmen, hier aber beschränkt auf drei Arbeitstage im Arbeitsjahr.“
50 Prozent der Kosten dafür sollen den Arbeitgebern aus der Unfallversicherung zugeschossen werden. Daher hoffe man auf die Zustimmung der Unternehmer.
ORF Steiermark
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