Feuerwehrtragödie: Defekter Pkw war Auslöser für den Brand
Gretzenbach (Schweiz): Ein technischer Defekt an einem Auto hat vor einem Monat die Brandkatastrophe in einer Tiefgarage im solothurnischen Gretzenbach ausgelöst, bei der sieben Feuerwehrleute ums Leben kamen.
Dies gab die Solothurner Kantonspolizei am Mittwoch, dem 29. Dezember 2004, bekannt. Warum die Decke einstürzte, ist aber nach wie vor nicht geklärt.
Die Solothurner Kantonspolizei informierte am Mittwoch in einer Mitteilung über die Brandursache in der Tiefgarage vom 27. November. Demnach kam es im Motorenraum eines eingestellten Fahrzeugs zu einem Brand, wie die Abklärungen der Brandermittlung der Solothurner Kantonspolizei und des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich ergaben. Menschlicher Einfluss wird ausgeschlossen. Das Feuer griff anschließend vom brennenden Fahrzeug auf zwei weitere Autos über und brannte diese völlig aus. Brandspuren waren schließlich an neun Fahrzeugen feststellbar. Weitere fünf Autos waren von der eingestürzten Decke erdrückt worden, hatten aber nicht Feuer gefangen. Ein Auto mit Brandspuren wurde von der Decke nicht erdrückt.
Um was für einen technischen Defekt es sich genau handelte, konnte eine Sprecherin der Solothurner Kantonspolizei auf Anfrage nicht sagen. In der festgestellten Brandherdzone bestehen aus technischer Sicht mehrere Möglichkeiten einer Brandauslösung. Diese Möglichkeiten sind Gegenstand weiterer Untersuchungen durch den Wissenschaftlichen Dienst.
Nach wie vor nicht restlos geklärt ist, warum beim Brand die Betondecke der Tiefgarage einstürzte und die sieben Feuerwehrleute aus Schönenwerd und Gretzenbach im Alter von 27 bis 43 Jahren unter sich begrub.
Diese Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Nach dem Unglück war darüber spekuliert worden, dass die Erdschicht über der Tiefgarage zu hoch gewesen ist. Die Abklärung der Brandursache gestaltete sich laut der Solothurner Kantonspolizei außerordentlich aufwendig. Die 13 Fahrzeuge, die sich im eingestürzten Gebäudeteil befanden, seien auf Verfügung des Untersuchungsrichters sichergestellt worden.
