EU fordert von Mitgliedstaaten mehr Werbung für Notruf 112
Brüssel: Anlässlich des „Europäischen Tags des Notrufs 112“ am 11. Februar 2011 fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten eindringlich auf, mehr zu unternehmen, um die Öffentlichkeit besser über die Existenz des Notrufs 112 zu informieren, über den in allen Mitgliedstaaten die Notdienste erreichbar sind.
Wie eine heute veröffentlichte EU-weite Umfrage belegt, ist diese Rufnummer, die Leben retten kann, noch immer drei von vier EU-Bürgern unbekannt. Nach geltendem EU-Telekommunikationsrecht sind die Mitgliedstaaten aber verpflichtet, die Notrufnummer 112 unter ihren Bürgern bekannt zu machen.
Entsprechend den neuen EU-Telekom-Vorschriften, die bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen sind, müssen die Mitgliedstaaten außerdem die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Angaben zum Standort des Anrufers verbessern, um den Schutz der EU-Bürger weiter zu erhöhen.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: „Der europäische Notruf 112 kann nur dann Leben retten, wenn die Menschen ihn auch kennen. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, damit alle Menschen wissen, dass sie im Notfall die Nummer 112 wählen können.“
Bekanntheitsgrad hat sich nicht verbessert
Bei einer jüngst durchgeführten Eurobarometer-Umfrage zeigte sich, dass nur ein Viertel (26 %) der befragten EU-Bürger spontan wusste, dass die 112 die Notrufnummer ist, unter der man überall in der EU die Polizei, die Feuerwehr oder den Notarzt erreichen kann. Nur in fünf Ländern (Tschechische Republik, Finnland, Luxemburg, Polen und Slowakei) kannte die Mehrheit der Bevölkerung die 112 als EU-weit funktionierende Notrufnummer. In Griechenland, Italien und dem Vereinigten Königreich waren es kaum 10 %.
Auf EU-Ebene sind in den letzten Jahren kaum Fortschritte erzielt worden (von 22 % 2008 auf 26 % 2011). In einigen Ländern ist der Bekanntheitsgrad der 112 als unionsweiter Notrufnummer bei den Bürgern im Vergleich zum Vorjahr allerdings deutlich gestiegen: Österreich (von 31 % auf 39 %), Finnland (von 50 % auf 56 %) und Niederlande (von 45 % auf 50 %).
Die meisten EU-Länder berichten zwar, dass sie Maßnahmen zur Förderung des Notrufs 112 getroffen haben (z. B. Beschriftung der Rettungsfahrzeuge mit der Nummer 112), aber nur 22 % der EU-Bürger haben dem Bericht zufolge im letzten Jahr Informationen über den Notruf 112 erhalten. Angesichts dieses mangelnden Fortschritts prüft die Kommission nun, ob die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Notrufnummer 112 ihren Informationspflichten gegenüber ihren Bürgern angemessen nachkommen.
Besondere Ausrichtung auf Reisende
Seit Juli 2009 müssen Reisende, die mit ihrem Handy in anderen EU-Ländern unterwegs sind, vom Netzbetreiber eine SMS oder Dienstbenachrichtigung mit Informationen über den Notruf 112 erhalten. Im der Umfrage gaben aber 81 % der in andere Mitgliedstaaten reisenden EU-Bürger an, dass sie keine solche Informationen erhalten hatten. Nach den neuen EU-Telekommunikationsvorschriften, die bis Mai 2011 umzusetzen sind, müssen den Reisenden solche Informationen auch an Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und internationalen Busbahnhöfen gegeben werden.
Standortangaben
Die Übermittlung genauer Angaben zum Standort des Anrufers, der den Notruf 112 gewählt hat, kann den Einsatz der Notdienste beschleunigen, die Schwere der Verletzungen verringern und sogar Leben retten. Nach den neuen EU-Vorschriften müssen die Anruferstandortangaben kostenlos bereitgestellt werden, sobald der Anruf bei den Notrufdiensten eingeht. Außerdem ist vorgesehen, dass die Systeme verbessert werden, um die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Informationen über die genaue Situation des Anrufers zu erhöhen.
Um sicherzustellen, dass der Notruf 112 auch gut funktioniert, leitete die Kommission gegen 14 Mitgliedstaaten rechtliche Schritte wegen mangelnder Verfügbarkeit der Anruferstandortangaben ein. 13 Verfahren konnten bereits eingestellt werden, nachdem Abhilfemaßnahmen getroffen wurden (gegen Italien läuft das Verfahren noch, siehe IP/09/1784). Weitere Verfahren, die eingeleitet und mittlerweile eingestellt wurden, betrafen Polen und Bulgarien bezüglich der Verfügbarkeit der Nummer 112 (IP/05/1585, IP/09/163) und Italien bezüglich der ordnungsgemäßen Bearbeitung von 112-Anrufen durch die Notrufdienste (IP/10/65). Gegenwärtig untersucht die Kommission die Lage in mehreren Mitgliedstaaten, in denen offenbar nicht bei allen Festnetzteilnehmern oder Roaming-Mobilfunknutzern Standortangaben übermittelt werden.
Hintergrund:
Die europäische Notrufnummer 112 ist von allen Festnetz- und Mobiltelefonen in allen Mitgliedstaaten gebührenfrei erreichbar (IP/08/1968). Dänemark, Finnland, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden haben sogar beschlossen, 112 zu ihrer nationalen Haupt-Notrufnummer zu machen.
Darüber hinaus wurde die 112 auch außerhalb der EU übernommen, z. B. in Kroatien, Montenegro und der Türkei. Die Ukraine plant ebenfalls die Einführung dieser Notrufnummer.
