D: Gericht hebt zu hohe Gebührenbescheide der Feuerwehr auf
Deutchland: Die Feuerwehr darf Unfallverursachern Kosten nur in angemessener Weise aufbürden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in zwei am Freitag, 18.12.2009, veröffentlichten Urteilen.
Das Gericht gab darin zwei Klägern statt, die gegen ihre Gebührenbescheide Einspruch erhoben hatten. (Az.: VG 1 A 244.08 und VG 1 A 272.08)
In einem Fall hatte die Feuerwehr ein Auto aus einem Straßenbahn-Gleisbett gezogen. Die Feuerwehr berechnete Kosten für den Einsatz von zwei Fahrzeugen während einer vollen Stunde, obwohl sie nur 27 Minuten vor Ort gewesen war, und verlangte 736 Euro Gebühren.
Im anderen Fall war die Feuerwehr nach einem Verkehrsunfall mit einem Löschfahrzeug angerückt und hatte dann lediglich per Hand ein noch fahrbereites Auto an den Straßenrand geschoben. Obwohl das Löschfahrzeug nicht benötigt worden war, berechnete sie dem Pkw-Halter 365 Euro Gebühren. Das Gericht hob jetzt beide Bescheide auf.
