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Deutschland: Sonderregelung beim Führerschein für Rettungskräfte

Berlin (Deutschland): Rettungskräfte können künftig auch dann schwere Einsatzfahrzeuge fahren, wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Voraussetzung ist aber eine praktische Fahrprüfung.

Der Bundesrat stimmte am Freitag, 16. Oktober 2009, einer entsprechenden Verordnung zu, die auf eine Länder-Initiative zurückgeht. Denn besonders Feuerwehren und Rettungsdienste hatten über Nachwuchssorgen geklagt, weil immer mehr Mitarbeiter mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ausscheiden. Sie konnten Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren. Diesen Artikel weiter lesen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen eigentlich nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Allerdings lässt das EU-Recht Ausnahmen zu. Die neuen Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen können von den zuständigen Landesbehörden erteilt werden, wenn der Bewerber seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Gültigkeit ist allerdings an die Mitgliedschaft in den entsprechenden Organisationen gebunden.

Die Erlaubnis unterteilt in sogenannte einfache (Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen) und qualifizierte (Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen) Fahrberechtigungen. In beiden Fällen wird auf eine gesonderte theoretische Prüfung verzichtet. Erforderlich ist jedoch eine praktische Fahrprüfung nach entsprechender Ausbildung.

Bundesrat Deutschland
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